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Block 1: Ein zusammenfassender Überblick über die Welt der Greifvögel und Eulen
09.01. Die Greifvögel und Eulen, von weltweitem Naturschutz, Roten Listen, etc.
09.01.01. aus dem Handel
09.01.02. Gefangenschaftsflüchtlinge
09.01.03. Gesetze
09.01.04. Prädikate/Gütesiegel/sonstige Hinweisschilder
09.01.05. Washingtoner Artenschutzabkommen / CITES
09.01.06. IUCN (International Union for Conservation of Nature)
09.01.07. Rote Listen / Blaue Listen
09.01.08. Bonner Konvention (Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden Tierarten (Convention on Migratory Species, CMS))
09.01.09. Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG (früher: Richtlinie 79/409/EWG))
09.01.10. Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete
09.01.11. Bedrohte Arten
09.01.12. zu den Kosten

09.02. Die Greifvögel und Eulen, von Zoologischen Einrichtungen, Falknereien u.a.
09.02.01. Tiergärten, Zoos
09.02.02. Falknereien
09.02.03. Private Züchter/Halter
09.02.04. Zooverbände
09.02.05. Zuchtprogramme / Zuchtbücher
09.02.06. Internationaler Geierjahrestag oder Welt-Geier-Tag (International Vulture Awareness Day)
09.02.07. Vogel / Tier des Jahres

Um Wiederholungen bei den einzelnen Abschnitten meiner wissenschaftlichen Ausführungen / Ausarbeitungen zu vermeiden, verweise ich auf das Literaturverzeichnis, das sich auf der Seite “Greifvögel / Eulen 1” befindet. Hiermit untersage ich (Jens Wolf, www kaiseradler.de) jede weitere Verbreitung, Vervielfältigung, Verwertung meiner Fotos in welcher und / oder durch welche Art und / oder Weise auch immer. Genauso untersage ich hiermit jede weitere Verarbeitung, Vervielfältigung, Verwertung meiner wissenschaftlichen Ausführungen / Ausarbeitungen oder Teilen daraus. Das Inhaltsverzeichnis befindet sich auf der Seite “Greifvögel / Eulen A”. Es sei darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, dass im Lauf der Zeit aufgrund von Veränderungen im Bestand der in den Falknereien und/oder (zoologischen) Einrichtungen gehaltenen Arten, die fotografierten Arten nicht mehr gezeigt werden oder nun andere Arten zu sehen sind.

09.01. Die Greifvögel und Eulen, von weltweitem Naturschutz, Roten Listen, etc.
09.01.01. aus dem Handel
In den Jahren 1980 bis 1987 wurden als lebende Wildvögel in die Bundesrepublik Deutschland 52 Steppenadler, 49 Gaukler, 33 Schopfkarakaras, 31 Buntfalken, 28 Falklandkarakaras, 25 Sperbegeier, 24 Kappengeier, 23 Steinadler (Herkenrath/Lautermann: "Flieg Vogel oder stirb, Vom Elend des Handels mit Wildvögeln") oder 52 Steppenadler, 49 Gaukler, 33 Schopfkarakaras, 31 Buntfalken, 28 Falklandkarakaras, 25 Sperbegeier, 24 Kappengeier, 23 Steinadler, 15 Würgfalken, 15 Schreiseeadler, 13 Habichte eingeführt („Greifvögel und Falknerei“ (1989)).

In den Jahren 1980 bis 1988 wurden „160 Greifvogelarten“, „55% der 290 Arten insgesamt“ gehandelt (Herkenrath/Lautermann: "Flieg Vogel oder stirb, Vom Elend des Handels mit Wildvögeln").

In den Jahren 1980 bis 1986 wurden als tote Wildvögel in die Bundesrepublik Deutschland 4.270 Habichte, 4.108 Mäusebussarde, 1.580 Turmfalken, 1.139 Sperber, 1.036 Rauhfussbussarde, 157 Baumfalken eingeführt (Herkenrath/Lautermann: "Flieg Vogel oder stirb, Vom Elend des Handels mit Wildvögeln"; „Greifvögel und Falknerei“ (1989)).

 

09.01.02. Gefangenschaftsflüchtlinge
In der 2013 erschienen BMU-Broschüre „Erstellung einer Warnliste in Deutschland noch nicht vorkommender invasiver Tiere und Pflanzen“ werden als Gefangenschaftsflüchtlinge der Falknereien Lannerfalken, Sakerfalken und Gerfalken angegeben.

 

09.01.03. Gesetze
Im 800 Jahrhundert n.u.Z wurden unter Karl dem Grossen (LBV-Broschüre „Der Habicht, Vogel des Jahres 2015“) Habicht-Diebe bereits mit Geldbussen bestraft. Prinzessin Eleonora d’Arborea von Sardinien verfasste 400 Jahre bevor die Eleonorenfalken im Jahre 1839 von Guiseppe Géné (der Eleonorenfalke wurde von ihm nach ihr benannt) beschrieben worden, „die ersten Gesetze zum Greifvogelschutz mit strengsten Strafen für das Ausnehmen von Falkennestern“ (Falke 11/2008). „Eduard III. von England verurteilte Habicht-Diebe im 14. Jahrhundert gar zum Tode“ (LBV-Broschüre „Der Habicht, Vogel des Jahres 2015“).

 

Damit die Gebiete, dass heisst Landschafts- und Naturschutzgebiete, geschützt bleiben, damit sie nicht übersehen werden, sind sie auch mit entsprechenden Hinweisschildern gekennzeichnet. Auf diesen befinden sich Adler (in den alten Bundesländern) oder Eulen (in den neuen Bundesländern). Für die Hinweis-Schilder mit den Adlern orientierten sich die Mitarbeiter des damaligen Bundesministeriums für Landwirtschaft der BRD am amerikanischen Nationalparkschild, das einen Weisskopf-Seeadler enthält. Die Hinweisschilder mit den Eulen zeigen eine Waldohreule.

Seltener sind die Hinweisschilder „Geschützter Landschaftsbestandteil“ (mit Eule) und “Naturpark-Schutzzone“ (mit Adler). Auch ganz alte grüne Hinweisschilder „Landschaftsschutzgebiet“ (ohne Adler und Eule) existieren. Im Vogelpark Marlow gibt es die Hinweisschilder “Naturpark” mit “Eule”. Die Eule ist mit dem Hinweis “Naturdenkmal” nicht nur an Bäumen sondern auch an Häusern zu finden.

 

Man findet des Weiteren, dass seit 2010 „das Bundesnaturschutzgesetz in den Ländern grundsätzlich unmittelbar“ gilt, die Bundesländer jedoch „verfassungsmässig das Recht“ haben, „vom Bundesnaturschutzgesetz abzuweichen“ (StMUV: „Naturschutzrecht in Bayern“ (08/2018)).

Aus dem „Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)“ und dem Gesetz „über den Schutz der Natur, die Pflege der Landwirtschaft und die Erhohlung in der freien Natur (Bayerisches Naturgesetz - BayNatSchG):
§23 BNatSchG: Naturschutzgebiete
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist … zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten ...(BNatSchG: www.gesetze-im-internet.de; StMUV: „Naturschutzrecht in Bayern“ (08/2018)).

Etwa 4% der Fläche in Deutschland sind Naturschutzgebiete (Eulenrundblick 66). Etwa 8.700 Naturschutzgebiete mit einer durchschnittlichen Grösse von ca. 150ha, wobei 60% kleiner als 50ha gross sind, 13% 200ha oder grösser sind , gibt es in Deutschland (Eulenrundblick 66).

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§24 BNatSchG: Nationalparke...
(1) Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die
1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,
2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen ...(BNatSchG: www.gesetze-im-internet.de; StMUV: „Naturschutzrecht in Bayern“ (08/2018)).

0,6% der Fläche in Deutschland sind Nationalparks und davon gibt es 16, die mehr als 1 Million ha gross sind (Eulenrundblick 66).

Für Bayern gilt nach Art. 13 BayNatSchG „Nationalparke“, dass Nationalparke „ergänzend zu §24 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG eine Mindestfläche von 10.000ha haben“ sollen (StMUV: „Naturschutzrecht in Bayern“ (08/2018)).

§25 BNatSchG: Biosphärenreservate
(1) Biosphärenreservate sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die
1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen ...“ (BNatSchG: www.gesetze-im-internet.de; StMUV: „Naturschutzrecht in Bayern“ (08/2018)).

Für Bayern gilt der §25 BNatSchG nicht aufgrund der abweichenden landesweiten Regelung, denn in Bayern gilt nach Art. 14 BayNatSchG „Biospärenreservate“:
(1) Die oberste Naturschutzbehörde kann grossflächige, repräsentative Ausschnitte von Kulturlandschaften nach Anerkennung durch die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur zu Biosphärenreservaten erklären. Biosphärenreservate dienen in beispielhafter Weise insbesondere
1. dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung von Kulturlandschaften und deren Biotop- und Artenvielfalt … (StMUV: „Naturschutzrecht in Bayern“ (08/2018)).

 

§26 BNatSchG: Landschaftsschutzgebiete
(1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist ...“ (BNatSchG: www.gesetze-im-internet.de; StMUV: „Naturschutzrecht in Bayern“ (08/2018)).

28% der Fläche in Deutschland sind Landschaftsschutzgebiete (Eulenrundblick 66).

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§27 BNatSchG: Naturparke
(1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die
1. großräumig sind,
2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird ...(BNatSchG: www.gesetze-im-internet.de; StMUV: „Naturschutzrecht in Bayern“ (08/2018)).

Für Bayern gilt nach §27 BNatSchG „Naturparke“, dass Nationalparke ergänzend zu Art. 15 BayNatSchG „Naturschutzparke“:
Grossräumige, der naturräumlichen Gliederung entsprechende Gebiete von in der Regel mindestens 20.000ha Fläche, die
1. überwiegend als Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete festgesetzt sind,
2. sich wegen ihrer landwirtschaftlichen Voraussetzungen für umweltverträgliche Erholungsformen besonders eignen,
3. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung durch vielfältige Nutzungsformen geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, …

können von der obersten Naturschutzbehörde zu Nationalparken erklärt werden“ (StMUV: „Naturschutzrecht in Bayern“ (08/2018)).

§28 BNatSchG: Naturdenkmäler
(1) Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist ...(BNatSchG: www.gesetze-im-internet.de; StMUV: „Naturschutzrecht in Bayern“ (08/2018)).

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§29 BNatSchG: Geschützte Landschaftsbestandteile
(1) Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist … wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. ...(BNatSchG: www.gesetze-im-internet.de; StMUV: „Naturschutzrecht in Bayern“ (08/2018)).

Für Bayern gilt nach §29 BNatSchG „Geschützte Landschaftsbestandteile“ ergänzend mit Art. 16 BayNatSchG „Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile“:
Es ist verboten, in der feien Natur … Höhlen, ökologisch oder geomorphologisch bedeutsame Dolinen, Toteislöcher, aufgelassene künstliche unterirdische Höhlräume, Trockenmauern, Lesesteinwälle sowie Tümpel und Kleingewässer zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen“ (StMUV: „Naturschutzrecht in Bayern“ (08/2018)).

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§30 BNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope
(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt … (BNatSchG: www.gesetze-im-internet.de; StMUV: „Naturschutzrecht in Bayern“ (08/2018)).

 

 

09.01.04. Prädikate/Gütesiegel/sonstige Hinweisschilder
Es gibt „weltweit 2.388 Gebiete mit fast 2,1 Millionen Quadratkilometern“, die zum Ramsar-Gebiet erklärt wurden und die dieses „Prädikat (Gütesiegel)“ erhalten haben (Vogelschutz 01/2021). Die Ramsar-Konvention zum Erhalt und zum Schutz internationaler Feuchtgebiete wurde am 02.02.1971 von 21 Gründungsstaaten unterzeichnet und „trat 1975 in Kraft“ (Vogelschutz 01/2021). Aktuell haben 171 Staaten die Ramsar-Konvention unterzeichnet, 1976 unterzeichnete Deutschland (Vogelschutz 01/2021). https://www.ramsar.org

In der Umgebung der Deutschen Greifenwarte Bernolph Frhr. von Gemmingen, Burg Guttenberg (früher: Deutsche Greifenwarte Claus Fentzloff, Burg Guttenberg) wurden 2 weitere Hinweis-Schilder aufgenommen.

Das nachfolgende Foto wurde im Naturschutzgebiet Fürth Hainberg aufgenommen.

Das nachfolgende Foto wurde bei Gersberg aufgenommen.

09.01.05. Washingtoner Artenschutzabkommen / CITES
Aufgrund einer Empfehlung der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen im Jahre 1972 wurde im März 1973 das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen“ in Washington unterzeichnet (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Umweltpolitik, 25 Jahre Durchführung des Washingtoner Artenschutzabkommens in Deutschland“ (Juni 2001)). Als einer der Unterzeichnerstaaten setzte die BRD das „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ mit der Wirkung ab dem 20. Juni 1976 „in Kraft“ (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Umweltpolitik, 25 Jahre Durchführung des Washingtoner Artenschutzabkommens in Deutschland“ (Juni 2001); Landesamt für Umweltschutz Baden-Württemberg: „Schützen wir unsere Greifvögel“ (1991)). Im „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ (WA, engl. CITES, www.cites.org) werden alle geschützten Tier- und Pflanzenarten „entsprechend dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit in drei Anhängen aufgeführt“ (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Umweltpolitik, 25 Jahre Durchführung des Washingtoner Artenschutzabkommens in Deutschland“ (Juni 2001)).

Im ersten Anhang des Washingtoner Artenschutzabkommens befinden sich die von der Ausrottung bedrohten Arten, „mit denen ein Handel praktisch ausgeschlossen ist“ (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Umweltpolitik, 25 Jahre Durchführung des Washingtoner Artenschutzabkommens in Deutschland“ (Juni 2001)) oder die „Arten, die unmittelbar vom Aussterben bedroht sind“ und dessen Handel mit diesen Arten oder mit Produkten aus diesen Arten „praktisch ausgeschlossen“ ist (Bundesministerium der Finanzen: „Artenschutz“ (Dezember 2005)) oder die Arten, für die ein „grenzüberschreitender Handel nahezu ausgeschlossen“ ist („Wir und unsere Umwelt“ 2/98). Man findet aber auch, dass die betreffenden Arten „nur noch ein- bzw. ausgeführt werden dürfen, wenn sie gezüchtet sind und die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden“ (Landesamt für Umweltschutz Baden-Württemberg: „Schützen wir unsere Greifvögel“ (1991)).

Im zweiten Anhang des Washingtoner Artenschutzabkommens befinden sich die Arten, „deren Erhaltungssituation noch eine vorsichtige wirtschaftliche Nutzung unter wissenschaftlicher Kontrolle zulässt“ (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Umweltpolitik, 25 Jahre Durchführung des Washingtoner Artenschutzabkommens in Deutschland“ (Juni 2001)) oder die Arten, „deren Bestand noch eine vorsichtige wirtschaftliche Nutzung unter wissenschaftlicher Kontrolle zulässt“ (Bundesministerium der Finanzen: „Artenschutz“ (Dezember 2005)) oder die Arten, „deren Bestandssituation nach Ansicht von Experten noch eine vorsichtige wirtschaftliche Nutzung unter wissenschaftlicher Kontrolle zulässt“ und wo „jeweils eine Genehmigung des Ausfuhrstaates notwendig“ ist („Wir und unsere Umwelt“ 2/98). Man findet aber auch, dass die betreffenden Arten gehandelt werden dürfen, wenn vorausgesetzt ist, „dass sich ein Ursprungsland findet, das der Vermarktung seiner Greifvögel zustimmt“ (Landesamt für Umweltschutz Baden-Württemberg: „Schützen wir unsere Greifvögel“ (1991)). Dem „Washingtoner Artschutzabkommen“ sind über 100 Staaten beigetreten (Herkenrath/Lautermann: "Flieg Vogel oder stirb, Vom Elend des Handels mit Wildvögeln"), nun 140 Staaten beigetreten („Wir und unsere Umwelt“ 2/98), nun 160 Staaten beigetreten (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Die Fibel zum Artenschutz“ (2003)), nun 169 Staaten beigetreten (Bundesministerium der Finanzen: „Artenschutz“ (Dezember 2005)), nun 179 Staaten bei getreten (www.cites.org; Stand Dezember 2013), nun 183 Staaten beigetreten (Sonntagsblitz vom 18.08.2018: „Verbotene Urlaubssouvenirs ...“).

Im dritten Anhang des Washingtoner Artenschutzabkommens befinden sich die Arten, „die von bestimmten Ursprungsländern mit Handelsbeschränkungen belegt werden, aufgeführt sind (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Umweltpolitik, 25 Jahre Durchführung des Washingtoner Artenschutzabkommens in Deutschland“ (Juni 2001); „Wir und unsere Umwelt“ 2/98) oder die Arten, „die von bestimmten Ursprungsländern besonders geschützt werden“ (Bundesministerium der Finanzen: „Artenschutz“ (Dezember 2005)).

Es stehen „fast ca. 5.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten“ unter Schutz (Bundesministerium der Finanzen: “Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll” (2009)) oder 7.000 Tierarten und 28.000 Pflanzenarten unter Schutz (Bundesamt für Naturschutz: “Artenschutz geht jeden an”) oder etwa 8.000 Tierarten und 40.000 Pflanzenarten unter Schutz (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Die Fibel zum Artenschutz“ (2003); Bundesministerium der Finanzen: „Artenschutz im Urlaub“ (November 2006); Bundesministerium der Finanzen: „Artenschutz“ (Dezember 2005); Bundesministerium der Finanzen: “Die Bundeszollverwaltung” (Oktober 2008)). Die Regelungen oder der Schutz gilt „nicht nur für lebende Exemplare, sondern auch für alle Produkte, die aus diesen Tier- und Pflanzenarten hergestellt wurden“ oder nicht nur für alle lebenden „Papageien, Greifvögel, Eulen und Kolibris“, sondern „auch für alle aus diesen Exemplaren gewonnenen Teile und Erzeugnisse“, auch für einzelne Federn, „auch für Produkte daraus wie Masken, Pfeile, Kopfschmuck oder >Dreamcatcher<“ (Bundesamt für Naturschutz: “Artenschutz geht jeden an”). Dem „Washingtoner Artschutzabkommen“ sind über 100 Staaten beigetreten (Herkenrath/Lautermann: "Flieg Vogel oder stirb, Vom Elend des Handels mit Wildvögeln"), mittlerweile 160 Staaten beigetreten (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Die Fibel zum Artenschutz“ (2003)), nun 169 Staaten beigetreten (Bundesministerium der Finanzen: „Artenschutz“ (Dezember 2005)), nun 179 Staaten bei getreten (www.cites.org; Stand Dezember 2013).

Die Zuordnung des Schutzstatus der Nachtschwalbenvögel (oder Schwalmvögel oder Nachtschwalben oder Schwalmartige), lat. Caprimulgiformes erfolgt artbezogen (Böhmer per Mail am 13.12.2011).

Erritzoe („The Birds of CITIS and How to Identify Them“ (1977)) führt im Anhang I auf:
01 Kalifornienkondor (oder Kalifornischer Kondor), lat. Gymnogyps californianus
02 Andenkondor, lat. Vultur Gryphus
03 Kaiseradler (oder östlicher Kaiseradler) lat. Aquila heliaca (früher: Aquila heliaca heliaca)
04 Iberienadler (oder Spanischer Kaiseradler oder Westlicher Kaiseradler oder Prinzenadler), lat. Aquila adalberti (früher: Aquila heliaca adalberti)
05 Kubaweih (oder Kuba-Langschnabelmilan oder Langschnabelmilan oder Langschnabelweih oder Kuba-Langschnabelweih), lat. Chondrohierax wilsonii (früher: Chondrohierax uncinatus wilsonii)
06 Affenadler (oder philippinischer Affenadler oder Philippinenadler), lat. Pithecophaga jefferyi
07 Harpyie, lat. Harpia harpyja
08 Weisskopf-Seeadler, lat. Haliaeetus leucocephalus,
09 Seeadler, lat. Haliaeetus allicilla
10 Seychellenfalke (oder Seychellen-Turmfalke), lat. Falco araea
11 Mauritiusfalke (oder Mauritius-Turmfalke), lat. Falco punctatus
12 Laggarfalke (oder Luggerfalke), lat. Falco jugger
13 Unterart Falco newtoni aldabranus des Madagaskarfalke oder Malegassen-Turmfalke oder Madagaskar-Turmfalke
14 Wanderfalke, lat. Falco peregrinus
15 Wüstenfalke oder Berberfalke oder Schahin, lat. Falco pelegrinoides
16 Gerfalke, lat. Falco rusticolus

01 Malegasseneule (oder Madagaskar-Schleiereule oder kleine Madagaskar-Schleiereule), lat. Tyto soumagnei, Milne-Wdwards, 1878
02 Blewittkauz (oder Bänder-Steinkauz oder Waldfleckenkauz), lat. Athene blewitti (Synonym: Heteroglaux blewitti), Hume, 1873
03 Unterart: Norfolk-Kuckuckskauz oder Norfolk-Kuckuckseule oder Norfolk-Insel-Kuckuckskauz oder Norfolk Island-Boobook, lat. Ninox novaeseelandiae undulata, Latham, 1801 (früher: Ninox boobook royana oder Strix undulata)
04 Weihnachtsinselkauz (oder Christmaskauz oder Weihnachtskauz), lat. Ninox natalis, Lister, (1888) 1889 (als Ninox squamipila natalis aufgeführt)
05 Rot-Zwergohreule (oder Mindanao-Ohreule oder Rotohreule oder Riesenzwergohreule), lat. Mimizuku gurneyi (früher: Otus gurneyi), Tweeddale, 1879

Erritzoe („The Birds of CITIS and How to Identify Them“ (1977)) führt im Anhang III auf:
Königsgeier, lat. Sarcoramphus papa

Im Anhang II sind eigentlich alle anderen Greifvögel und Eulen aufgeführt (Erritzoe: „The Birds of CITIS and How to Identify Them“ (1977)). Bei Erritzoe („The Birds of CITIS and How to Identify Them“ (1977)) fehlen jedoch in der Auflistung:Rabengeier, lat. Coragyps atratus
Truthahngeier, lat. Cathartes aura
Savannen-Gelbkopfgeier (oder Kleiner Gelbkopfgeier oder Gelbkopfgeier oder Kleiner Gelbschnabelgeier), lat. Cathartes burrovianus


Im „Washingtoner Artenschutzabkommen, Erkennungsbuch“ Band 2 und 3 (aus dem Jahre 1993 (ff.?)) findet man im Anhang I aus der Welt der Greifvögel / Eulen:
01 Affenadler (oder philippinischer Affenadler oder Philippinenadler), lat. Pithecophaga jefferyi
02 Mauritiusfalke (oder Mauritius-Turmfalke), lat. Falco punctatus
03 Madagaskar-Turmfalke der Unterart, lat. Falco punctatus albabranus
04 Weihnachtsinselkauz (oder Christmaskauz oder Weihnachtskauz), lat. Ninox squamipila
05 Norfolk-Kuckuckskauz oder Norfolk-Kuckuckseule oder Norfolk-Insel-Kuckuckskauz, lat. Ninox boobook royana (inzwischen ausgestorben?)
06 Rot-Zwergohreule (oder Mindanao-Ohreule oder Rotohreule oder Riesenzwergohreule), lat. Mimizuku gurneyi (früher: Otus gurneyi)


Auf der Internetseite der
www.cites.org findet man den aktuellen Stand aller bedrohten / geschützten Greifvogel- und Eulenarten. (Stand: 22.12.2011 (unverändert seit dem März 2005))
Im Anhang I bezüglich der Greifvögel enthalten:
01 Kalifornienkondor (oder Kalifornischer Kondor), lat. Gymnogyps californianus
02 Andenkondor, lat. Vultur Gryphus
03 Iberienadler (oder Spanischer Kaiseradler oder Westlicher Kaiseradler oder Prinzenadler), lat. Aquila adalberti (früher: Aquila heliaca adalberti)
04 Kaiseradler (oder östlicher Kaiseradler) lat. Aquila heliaca (früher: Aquila heliaca heliaca)
05 Affenadler (oder philippinischer Affenadler oder Philippinenadler), lat. Pithecophaga jefferyi
06 Harpyie, lat. Harpia harpyja
07 Seeadler, lat. Haliaeetus allicilla
08 Kubaweih (oder Kuba-Langschnabelmilan oder Langschnabelmilan oder Langschnabelweih oder Kuba-Langschnabelweih), lat. Chondrohierax wilsonii (früher: Chondrohierax uncinatus wilsonii
09 Mauritiusfalke (oder Mauritius-Turmfalke), lat. Falco punctatus
10 Wanderfalke, lat. Falco peregrinus
11 Gerfalke, lat. Falco rusticolus
12 Laggarfalke (oder Luggerfalke), lat. Falco jugger
13 Wüstenfalke oder Berberfalke oder Schahin, lat. Falco pelegrinoides
14 Madagaskarfalke (oder Malegassen-Turmfalke oder Madagaskar-Turmfalke), lat. Falco newtoni (nur die auf den Seychellen lebende Unterart)
15 Seychellenfalke (oder Seychellen-Turmfalke), lat. Falco araea

Im Anhang II sind alle anderen Greifvögel (mit einer Ausnahme) enthalten. Die eine Ausnahme im Anhang III ist:
Königsgeier, lat. Sarcorhamphus papa

Im I. Anhang sind bezüglich der Eulen enthalten:
01 Malegasseneule (oder Madagaskar-Schleiereule oder kleine Madagaskar-Schleiereule), lat. Tyto soumagnei
02 Blewittkauz (oder Bänder-Steinkauz oder Waldfleckenkauz), lat. Athene blewitti
03 Rot-Zwergohreule (oder Mindanao-Ohreule oder Rotohreule oder Riesenzwergohreule, lat. Mimizuku gurneyi (früher: Otus gurneyi)
04 ??, Unterart vom Neuseelandkuckuckskauz oder Kuckuckssperbereule, lat. Ninox novaeseelandiae (dass heisst die Unterart Ninox novaeseelandiae undulata)
05 ??, Unterart vom Weihnachtsinselkauz (oder Christmaskauz oder Weihnachtskauz), lat. Ninox squamipila (dass heisst die Unterart Ninox squamipila natalis)

Alle anderen Eulen befinden sich im Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens.

Artenschutz-Datenbank: www.wisia.de

 

09.01.06. IUCN (International Union for Conservation of Nature)
Die in Frankreich 1948 als International Union fot the Protection of Nature (IUPN) gegründete IUCN (International Union for Conservation of Nature) ist der Welt-Naturschutzbund mit „über 1.000 Organisationen mit insgesamt mehreren 10.000 Wissenschaftlern aus 181 Ländern” als Mitgliedern (Kleina, Flock: „Die Aufgaben der Zoologischen Gärten in Deutschland im Rahmen des Artenschutzes“, 2010). Das Buch "Bedrohte Tiere" (gedruckt 1994) hat die folgenden bedrohten Greifvogelarten, aus der IUCN-Liste aufgeführt:
01 Affenadler (oder philippinischer Affenadler oder Philippinenadler), lat. Pithecophaga jefferyi
02 Mauritiusfalke (oder Mauritius-Turmfalke), lat. Falco punctatus
03 Kalifornienkondor (oder Kalifornischer Kondor), lat. Gymnogyps californianus
04 Madagaskarseeadler (oder Madagaskar-Seeadler oder Madagaskar-Schreiseeadler), lat. Haliaeetus vociferoides
05 Seeadler, lat. Haliaeetus allicilla
06 Geckoweih (oder Madagaskarschlangenhabicht oder Schlangenhabicht oder Madagaskar-Schlangenadler oder Madagaskar-Zwergadler, lat. Eutriorchis astur
07 Javahaubenadler (oder Java-Haubenadler oder Javaadler oder Bartelsadler, lat. Spizaetus bartelsi
08 Graurückenbussard (oder Graukopfbussard), lat. Pseudastur occidentalis (früher Leucopternis occidentalis)
09 Kubahabicht (oder Gundlachsperber oder Gundlach-Habicht oder Kubasperber), lat. Accipiter gundlachii
10 Einbinden-Waldfalke (oder Einbindenwaldfalke oder Grauer Waldfalk oder Bleiwaldfalke), lat. Micrastur plumbeus

Zum Gefährdungsgrad neotropischer Eulenarten wird angegeben, dass „40% der von der IUCN als >nicht gefährdet< eingestuften“ Eulenarten „sich bezüglich des Populationstrends auf dem Weg der Abnahme“ befinden (Kauzbrief 27 (2015)). Des weiteren gibt man an, dass „aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Studien die Kategorie >nicht gefährdet< durch >ungenügende Datengrundlage<“, weil nur für 22% der „Arten die Populationsgrösse bekannt ist“ korrigiert werden sollte (Kauzbrief 27 (2015)).

Das Ergebnis mexikanischer Forscher einer umfassendsten Analyse „auf Basis der Einstufungen nach den Kriterien der Internationalen Naturschutzorganisation IUCN“ bezügl. „der insgesamt 557 Greifvogelarten“ ergab, dass „etwa jede dritte Art“, 166 Arten weltweit, bedroht sind (FALKE 10/2021). Die Greifvögel sind durch „menschliche Verfolgung, Lebensraumzerstörung sowie die Belastung mit Giftstoffen“ bedroht (FALKE 10/2021).

 

09.01.07. Rote Listen / Blaue Listen
In der „Roten Liste für alle Vogelarten der Erde“, die BirdLife International „im Auftrag der IUCN (International Union for Conservation of Nature)“ erstellte, kamen 361 Vogelarten hinzu, weil sie vom Status der Unterart in den Status einer Art erhoben wurden (voegel-magazin.de vom 29.07.2014: „Es gibt mehr Vogelarten als bisher bekannt“).

Auf der Roten Liste von Birdlife International, die „gemeinsam mit der Europäischen Kommission und der Weltnaturschutzunion IUCN“ veröffentlicht wurde, stehen „82 von 451 Arten“, die vom Aussterben bedroht sind und weitere 11 Arten, „darunter die Schnee-Eule“ werden „als kritisch gefährdet eingestuft“ (www.sueddeutsche.de: 03.06.2015: „Viele Fisch- und Vogelarten in der EU in Gefahr“).

BirdLife International gab auf der 13. „Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) in Cancún/Mexiko die jährliche Aktualisierung der Roten Liste“ bekannt und erkannte „weltweit 11.121 Vogelarten“ an, „742 Vogelarten“ wurden „neu anerkannt“ und „20 Prozent dieser erstmals beurteilten neuen Arten mussten sofort auf die Liste der global vom Aussterben bedrohten Arten bzw. auf die Vorwarnliste der bedrohten Arten gesetzt werden“ (gefiederte-welt.de am 03.01.2017 „... Globale Rote Liste gefährdeter Vogelarten“). BirdLife International stuft insgesamt 23% der gelisteten Arten als gefährdet ein, „davon zehn Prozent Arten der Vorwarnliste“ (gefiederte-welt.de am 03.01.2017 „... Globale Rote Liste gefährdeter Vogelarten“).

In der Internationalen Roten Liste der bedrohten Arten werden aktuell 223 vom Aussterben bedrohte Arten, darunter die Schnee-Eulen und die Affenadler, aufgeführt (VÖGEL 05/2022).

Internationale „Rote Liste“: www.redlist.org (ENGLISCH, Recherche mit lateinischem Namen)

In Europa sind laut der Europäischen Roten Liste „13 % (71 Arten) aller 544 bewerteten Vogelarten gefährdet, wobei etwa 2% (8 Arten) vom Aussterben bedroht, fast 3% (15 Arten) stark gefährdet und fast 9% (48 Arten) gefährdet sind“ (FALKE 12/2021). Genaugenommen zählen laut der Europäischen Roten Liste unter anderem Greifvögel „zu den Artengruppen, die am stärksten bedroht sind und deren Populationen am schnellsten abnehmen“ und wenn die Trends einbezogen werden, dann ist bei „bei 25% der Greifvögel ein Rückgang der Bestände zu verzeichnen“ (FALKE 12/2021).

Auf der deutschen Roten Liste mit dem Stand 1994 (Heft 42 von 1994, "Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands", Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz) standen:
in der Kategorie "Ausgestorben oder Verschollen": Gänsegeier, Schlangenadler, Habichtskauz,
Waldrapp
in der Kategorie "Vom Aussterben bedroht": Kornweihe, Wiesenweihe, Schreiadler,
Zwergdommel, Nachtreiher, Purpurreiher, Schwarzstorch
in der Kategorie "Stark gefährdet": Steinadler, Seeadler, Fischadler, Baumfalke, Wanderfalke, Sperlingskauz, Steinkauz, Nachtschwalbe, Sumpfohreule,
Rohrdommel, Weissstorch,
in der Kategorie "Gefährdet": Wespenbussard, Schwarzmilan, Rotmilan, Rohrweihe, Schleiereule, Uhu,
in der Kategorie "Vermehrungsgäste": Steppenweihe, Rotfussfalke, Habichtskauz, Zwergohreule
in der Kategorie "Gefährdete Wandertiere": Merlin,
Seidenreiher, Silberreiher 

Auf der deutschen Roten Liste (Stand 1996) standen (laut Steinbach, Bezzel, Roché: „Greifvögel und Eulen“):
in der Kategorie "Ausgestorben oder Verschollen": Gänsegeier und Schlangenadler
in der Kategorie "Vom Aussterben bedroht": Kornweihe, Wiesenweihe und Sumpfohreule
in der Kategorie "Stark gefährdet": Steinadler, Schreiadler und Steinkauz
in der Kategorie "Gefährdet": Seeadler, Fischadler, Wanderfalke und Baumfalke
in der Kategorie "Arten mit geografischer Restriktion": Habichtskauz

Auf der deutschen Roten Liste mit dem Stand 1998 (Heft 55 von 1998, "Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands", Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz; Richarz, Bezzel, Hormann: "Taschenbuch für Vogelschutz“ (2001)) standen:
in der Kategorie "Ausgestorben oder Verschollen": Gänsegeier, Schlangenadler,
Waldrapp
in der Kategorie "Vom Aussterben bedroht": Kornweihe,  Wiesenweihe,  Sumpfohreule, Nachtreiher, Zwergdommel, Rohrdommel
in der Kategorie "Stark gefährdet": Steinadler, Schreiadler, Nachtschwalbe, Steinkauz, Purpurreiher
in der Kategorie "Gefährdet": Seeadler, Fischadler, Wanderfalke, Baumfalke, Schwarzstorch, Weissstorch
in der Kategorie "Arten mit geografischer Restriktion": Zwergohreule, Habichtskauz

Auf der deutschen Roten Liste (Stand 2002) standen bezüglich der Greifvögel und Eulen:
in der Kategorie "Ausgestorben oder Verschollen": Gänsegeier und Schlangenadler
in der Kategorie "Vom Aussterben bedroht": Kornweihe
in der Kategorie "Stark gefährdet": Steinadler, Schreiadler, Steinkauz und Wiesenweihe
in der Kategorie "Gefährdet": Seeadler, Fischadler, Uhu, Wanderfalke und Baumfalke
in der Kategorie "Arten mit geografischer Restriktion": Habichtskauz
in der „Vorwarnliste“: Rotmilan

Auf der vierten deutschen Roten Liste (veröffentlicht im September 2008 auf der Webseite www.nabu.de) standen bezüglich der Greifvögel, Eulen und Schwälme:
in der Kategorie 0 - “Bestand erloschen”: Gänsegeier, Schlangenadler
in der Kategorie 1 - “vom Aussterben bedroht”: Schreiadler, Sumpfohreule
in der Kategorie 2 - “stark gefährdet”: Kornweihe, Steinadler, Steinkauz, Wiesenweihe
in der Kategorie 3 - “gefährdet”: Baumfalke, Fischadler, Ziegenmelker
in der Kategorie R - “Arten mit geografischer Restriktion in Deutschland”:
Habichtskauz, Schelladler
in der Kategorie V - “Vorwarnliste”: Wespenbussard
Weitere Arten: Unregelmäßig brütende Arten (früher „Vermehrungsgäste“): Raufussbussard, Rotfussfalke, Steppenweihe, Würgfalke, Zwergadler, Zwergohreule

Auf der „Roten Liste gefährdeter Tiere Bayerns“ des Bayrischen Landesamts für Umweltschutz 2003 standen im Heft 166 bezüglich der Greifvögel und Eulen:
in der Kategorie "Ausgestorben oder Verschollen": Schreiadler, Sumpfohreule, Zwergohreule
in der Kategorie "Vom Aussterben bedroht": Kornweihe, Steinkauz, Wiesenweihe, Nachtschwalbe
in der Kategorie "Stark gefährdet": Steinadler, Fischadler, Habichtskauz, Rotmilan, Schleiereule
in der Kategorie "Gefährdet": Uhu, Wanderfalke, Habicht, Rohrweihe, Schwarzmilan, Wespenbussard
in der „Vorwarnliste“: Baumfalke, Waldohreule, Rauhfusskauz

Auf der Blauen Liste stehen alle Arten aus der Roten Liste, „die durch Natur- und Umweltschutztechniken“ „mindestens lokal erfolgreich erhalten und gefördert worden sind“ (Richarz, Bezzel, Hormann: "Taschenbuch für Vogelschutz“ (2001)).

„Rote Liste der Brutvögel Deutschlands“ (5. Fassung, 30.November 2015: „Berichte zum Vogelschutz“ (52/2015) standen bezüglich der Greifvögel, Eulen und Schwälme:
Kategorie 0: Ausgestorben oder Verschollen: Schlangenadler, Gänsegeier
Kategorie 1: Vom Aussterben bedroht: Schreiadler, Kornweihe, Sumpfohreule
Kategorie 2: Stark gefährdet: Wiesenweihe
Kategorie 3: Gefährdet: Fischadler, Wespenbussard, Baumfalke, Steinkauz, Nachtschwalbe
Kategorie R: Extrem selten: Schelladler, Steinadler, Zwergohreule, Habichtskauz
Kategorie V: Vorwarnliste: Rotmilan

 

09.01.08. Bonner Konvention (Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden Tierarten (Convention on Migratory Species, CMS))
Am 23.06.1979 wurde die „Bonner Konvention“, das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden Tierarten (Convention on Migratory Species, CMS) in Bonn unterzeichnet, das dem Schutz und der Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten in ihrem gesamten Lebensraum dient (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Natur ohne Grenzen, 25 Jahre Bonner Konvention“ (April 2004)). Die „Bonner Konvention“ unterzeichneten 85 Staaten (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Natur ohne Grenzen, 25 Jahre Bonner Konvention“ (April 2004)) oder 114Staaten (FALKE-Sonderheft „Vogelzug“ (2013)). Der Anhang I beinhaltet die wandernden Tierarten, „die aufgrund wissenschaftlicher Nachweise vom Aussterben bedroht sind“, wie beispielsweise Rötelfalken, Seeadler, mehrere Adlerarten, Krokodile (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Natur ohne Grenzen, 25 Jahre Bonner Konvention“ (April 2004)). Die Vertragsstaaten verpflichten sich hierbei zur Erhaltung, Wiederherstellung der Lebensräume; das vorsätzliche Töten, abgesehen von Ausnahmen, zu verbieten; Hindernisse und Handlungen, „welche die Tierwanderungen ernstlich gefährden“ zu beseitigen und „andere gefährliche Faktoren“ zu kontrollieren (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Natur ohne Grenzen, 25 Jahre Bonner Konvention“ (April 2004)). Im Anhang II werden die wandernden „Arten oder Artengruppen aufgeführt, deren Bestände oder Lebensräume sich verringern“ oder eine internationale Zusammenarbeit nützlich ist (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Natur ohne Grenzen, 25 Jahre Bonner Konvention“ (April 2004)). Die „Bonner Konvention“ trat die 1983 in Kraft. Am 16.06.1995 ergänzte man den Anhang II durch das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA), zu denen beispielsweise die Rohrdommel, die Zwergrohrdommel, der Pupurreiher zählen (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Natur ohne Grenzen, 25 Jahre Bonner Konvention“ (April 2004)). Zum Rahmen der „Bonner Konvention“ zählt ebenso „dass von Deutschland im November 2011 unterzeichnete Abkommen zur Erhaltung von Greifvögeln und Eulen in Afrika und Eurasien“ (FALKE-Sonderheft „Vogelzug“ (2013)).

CMS Sekretariat in Bonn: www.cms.int (ENGLISCH !?)
Weltregister wandernder Tierarten: www.groms.de

 

09.01.09. Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG (früher: Richtlinie 79/409/EWG))
Am 02.04.1979 trat die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) als erster „Rechtsakt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Naturschutz“ in Kraft (DDA: „Vögel in Deutschland“ (2009)). Die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) „verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um für sämtliche wildlebenden Vogelarten, die im Gebiet der Mitgliedstaaten heimisch sind, Lebensräume in ausreichender Größe und Vielfalt zu erhalten oder wieder herzustellen“ (DDA: „Vögel in Deutschland“ (2009)) oder „regelt den Schutz, die Nutzung und die Bewirtschaftung der Vogelarten, um einen für das langfristige Überleben dieser Arten ausreichenden Bestand zu gewährleisten oder wieder herzustellen“ (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Natur ohne Grenzen, 25 Jahre EU-Vogelschutzrichtlinie“ (März 2004)). Die 5 Anhänge der Vogelschutzrichtlinie listen im Anhang I die „Vogelarten auf, für die besondere Schutzmassnahmen ergriffen werden müssen“, im Anhang II die Vogelarten, „bei denen eine Bejagung zulässig ist“, im Anhang III die Vogelarten, „deren Handel erlaubt ist“, im Anhang IV „die Einrichtungen und Methoden, die nicht zum Fang von Vögeln angewendet werden dürfen“ und im Anhang V die vogelkundlichen „Forschungen und Arbeiten, die von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollten“ (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Natur ohne Grenzen, 25 Jahre EU-Vogelschutzrichtlinie“ (März 2004)). Andererseits findet man auch Ausführungen, die nur zwei Anhänge angeben, dem Anhang I mit den aufgeführten Vogelarten „mit besonderer Schutzbedürftigkeit, z.B. vom Aussterben bedroht, mit niedrigen Beständen, kleinen Verbreitungsgebieten oder besonderen Ansprüchen an ihren Lebensraum“ und als Anhang II die jagdbaren Vogelarten (Vogelschutz 01/2019). Oder man findet Ausführungen mit 3 Anhängen mit den im Anhang I aufgeführten bedrohten und seltenen 193 Vogelarten, für die Europäische Schutzgebiete geschaffen werden müssen, mit den im Anhang II aufgeführten 81 Arten, bei denen eine nachhaltige Jagd erlaubt ist, mit den im Anhang III aufgeführten 26 Arten, bei denen der Handel durch eine Beendigung des Einfangens, Tötens, Eiersammelns eingeschränkt werden soll (FALKE 04/2019). Aus der Richtlinie 79/409/EWG wurde nach der „Konsolidierung im Jahr 2009“ die Richtlinie 2009/147/EG (FALKE Sonderheft „Vogelschutz“ (2017)).

Nachdem man 30 Jahre Vogelschutzrichtlinie (FALKE 03/2010) zusammengefasst hat, stellte man fest, dass zwischen 1990 und 2007 der Bestand der „64 häufigsten Brutvogelarten Deutschlands“ um 20% zurückging. Von den 109 häufigsten europäischen Brutvogelarten (FALKE 03/2010) ging der Bestand bei 28% nach oben und bei 45% nach unten.

Nach 40 Jahren Vogelrichtlinie konnte man eine Erholung der Wiesenweihenbestände und Seeadlerbestände dokumentieren, aber auch andererseits eine Verschlechterung der Singvogelbestände, oder Bestandsverluste bei 60% der Offenlandarten, wie z.B. bei Rebhuhn, Kiebitz und Braunkehlchen (FALKE 04/2019). Man findet aber auch, dass seit 1980 die „Rebhuhnbestände um 91 Prozent zurückgegangen“ sind („Naturschutz-heute“ 04/2020).

Der NABU hat bei der EU-Kommission eine offizielle Beschwerden gegen die Bundesrepublik eingereicht“, da der Bund und und die Länder „gegen die in der EU-Vogelschutzlinie festgeschriebene Anforderung, einen guten Erhaltungszustand aller wildlebenden Vogelarten zu erreichen und dafür angemessene Massnahmen zu ergreifen“, denn mittlerweile ist aufgrund von vielen Studien „bekannt und auch erprobt, wie man das Rebhuhn retten könnte“, „aber es fehlt am Umsetzungswillen“ („Naturschutz-heute“ 04/2020).

 

09.01.10. Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete
Mit der NATURA 2000 wurde „ein EU-weites Biotopverbundsystem für selten gewordene Lebensräume und gefährdete Tier- und Pflanzenarten“ geschaffen (LBV-Flyer: „Natura 2000“). Das EU-weite Biotopverbundsystem „gilt als das weltweit grösste System an Schutzgebieten, die nach den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat- (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie“ „ausgewählt wurden“ (LBV-Flyer: „Natura 2000“). Das Ziel ist es, die wertvollen Gebiete zu sichern, Managementpläne aufzustellen, „die Gebiete in gutem Zustand zu erhalten oder zu verbessern“, wozu sich jeder EU-Mitgliedsstaat verpflichtet hat (LBV-Flyer: „Natura 2000“).

5,7%, der Landesfläche in Deutschland sind europäische Vogelschutzgebiete, wovon es 486 Vogelschutzgebiete gibt (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Natur ohne Grenzen, 25 Jahre EU-Vogelschutzrichtlinie“ (März 2004)) oder 11,2% der Landfläche in Deutschland sind europäische Vogelschutzgebiete, wovon es rund 740 Vogelschutzgebiete gibt (Eulenrundblick 66). Des Weiteren findet man, das es in Deutschland „zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000“ 742 Europäische Vogelschutzgebiete mit „6 Millionen Hektar Land- und Meeresflächen“ gibt (FALKE 04/2016), dass „es in Deutschland 742 EU-Vogelschutzgebiete, die etwa 14,5% der Gesamtfläche Deutschlands (inklusive Meergebiete) einnehmen“, gibt (FALKE Sonderheft „Vogelschutz“ (2017)), dass es in Deutschland „742 Europäische Vogelschutzgebiete“ gibt und in diesen erreichen 95% der Brutvogelarten „innerhalb der Schutzgebietskulisse Anteile von mindestens einem Fünftel hiesigen Brutbestands, immerhin knapp die Hälfte sogar mehr als 60%“ (DDA: „Vögel in Deutschland“ (2014)). In den Europäischen Vogelschutzgebieten brüten „rund 30% der Schwarzmilan-Paare in Deutschland“ (DDA: „Vögel in Deutschland“ (2014)). Profitiert haben „in Deutschland in den letzten 25 Jahren“ von der EU-Vogelschutzrichtlinie die Schwarzstörche um 1.655% , die Seeadler um 393%, die Wiesenweihen um 238%, die Wanderfalken um 215% und die Kraniche um 415% (FALKE Sonderheft „Vogelschutz“ (2017)).

9,3% der Landfläche in Deutschland sind FFH-Gebiete aufgrund der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Eulenrundblick 66). Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hat als Grundlage die „Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ und wurde „von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union 1992 beschlossen“ (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Natur ohne Grenzen, 25 Jahre EU-Vogelschutzrichtlinie“ (März 2004)). Die darin „ausgewiesenen Schutzgebiete bilden zusammen mit den Europäischen Vogelschutzgebieten das Netz NATURA 2000“ (Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit: „Natur ohne Grenzen, 25 Jahre EU-Vogelschutzrichtlinie“ (März 2004)). Man findet ca. 4.600 FFH-Gebiete und, dass seit dem Jahr 2010 2.600 „FFH-Gebiete nicht ausreichend unter gesetzlichen Schutz gestellt und mit Managementplänen versehen“ sind (Eulenrundblick 66) oder dass die NATURA 2000-Gebiete „in Deutschland 15,4% der terrestrischen und 45% der maritimen Fläche“ umfassen, wo bei diese Anteile auf „teils überlagernde 4.557 FFH- und 742 EG-Vogelschutzgebiete“ entfallen (FALKE Sonderheft „Vogelschutz“ (2017)) oder dass es mehr als 4.500 FFH-Gebiete und 742 EU-Vogelschutzgebiete gibt, die sich überlappen, „sodass etwas mehr als 15% der Landesfläche Deutschlands durch Natura2000-Schutzgebiete“ geschützt sind (FALKE 04/2019).

In Bayern zählen 753 Einzelgebiete mit einer Fläche von 797.000ha zum NATURA 2000-Gebiet (LBV-Flyer: „Natura 2000“).

 

09.01.11. Bedrohte Arten
Das 2007 erschienene Buch "Brehms verlorenes Tierlebens" listet von den Greifvögeln, Eulen und Schwälmen folgende bedrohte Arten auf:
01 Kalifornienkondor (oder Kalifornischer Kondor), lat. Gymnogyps californianus
02 Kragenweih, lat. Leptodon forbesi (laut anderer Auffassung handelt es sich hier nur um das Immaturkleid des Cayenneweih oder Cayennemilan, lat. Leptodon cayanensis)
03 Kubaweih (oder Kuba-Langschnabelmilan oder Langschnabelmilan oder Langschnabelweih oder Kuba-Langschnabelweih), lat. Chondrohierax wilsonii (früher: Chondrohierax uncinatus wilsonii
04 Madagaskarseeadler (oder Madagaskar-Seeadler oder Madagaskar-Schreiseeadler), lat. Haliaeetus vociferoides
05 Bengalengeier (oder Bengalgeier), lat. Gyps bengalensis (früher: Pseudogyps bengalensis)
06 Indiengeier (oder Indischer Gänsegeier oder indischer Geier oder Langschnabelgeier), lat. Gyps indicus
07 Dünnschnabelgeier (oder Schmalschnabelgeier oder Schlankschnabelgeier), lat. Gyps tenuirostris (früher: Gyps indicus tenuirostris)
08 Haitibussard (oder Ridgway-Bussard oder Hispaniolabussard), lat. Buteo ridgwayi
09 Affenadler (oder philippinischer Affenadler oder Philippinenadler), lat. Pithecophaga jefferyi

10 Anjouan-Zwergohreule (oder Anjouaneule), lat. Otus capnodes
11 Moheli-Zwergohreule (oder Mohelieule), lat. Otus moheliensis
12 Komoren-Zwergohreule (oder Komoreneule), lat. Otus pauliani
13 Siau-Zwergohreule, lat. Otus siaoensis (früher: Otus magicus siaoensis)

14 Jamaika-Nachtschwalbe (oder Jamaikanachtschwalbe oder Kleine Jamaika-Nachtschwalbe), lat. Siphonorhis americana (früher: Siphonorhis americanus oder Caprimulgus americanus)
15 Unterart: Puerto-Rico-Ziegenmelker oder Puerto-Rico-Nachtschwalbe, lat. Caprimulgus vociferus noctitherus oder(?) lat. Caprimulgus noctitherus

16 Schwarzrücken-Höhlenschwalm (oder Schwarzrückenschwalm), lat. Aegotheles savesi

In Korea wurden laut dem Buch „Vögel Koreas“ 2007 folgende Greifvögel und Eulen
1. als „Naturdenkmal“ durch das „Gesetz zum Schutz der Kulturgüter in Korea“ festgelegt:
Mönchsgeier, Steinadler, Kornweihe, Mangroveweihe, Seeadler, Riesenseeadler, Wanderfalke, Turmfalke, Habicht, Froschsperber, Zwergohreule, Indien-Zwergohreule, Uhu, Falkenkauz
2. als „Geschützte Art“ eingestuft: Mönchsgeier, Kornweihe, Mangroveweihe, Schwarzmilan, Merlin, Baumfalke, Uhu, Habichtskauz,
3. „als vom Aussterben bedrohte Art“ festgelegt: Steinadler, Seeadler, Riesenseeadler, Wanderfalke

 

09.01.12. zu den Kosten
Im „Rahmen der Konvention zum Erhalt der Biologischen Vielfalt“ haben sich die Regierungen weltweit bis zum Jahr 2020 verpflichtet, „das Artensterben aufzuhalten und für Natur bedeutende Flächen unter Schutz zu stellen“ (FALKE 11/2012). Eine von der Cambridge Initiative Collaborative Fund for Conservation and Arcadia finanzierte Studie ermittelte, „dass zur Verminderung des Artenschwundes und der Verbesserung des Zustandes aller als weltweit bedroht geltenden Tier- und Pflanzenarten jährlich 3,41 bis 4,76 Milliarden US-Dollar investiert werden müssen“ (FALKE 11/2012). Des Weiteren werden die Investitionen „zum Schutz und sinnvollen Management eines weltweiten Netzwerkes von Naturschutzflächen auf jährlich 76,1 Milliarden US-Dollar geschätzt“ (FALKE 11/2012).

09.02. Die Greifvögel und Eulen, von Zoologischen Einrichtungen, Falknereien u.a.
09.02.01. Tiergärten, Zoos
Zurückgehend bis in das 5. und 4 Jahrtausend vor unsere Zeitrechnung wurden heilige Tiere in und bei den Tempeln im alten Ägypten gehalten („Zoo: von der Menagerie zum Tierpark“) oder „Tiersammlungen gab es schon vor etwas mehr als 4000 Jahren“ in Ägypten („Neunkircher Zoo Magazin“ 02/2016) oder Hinweise auf Tierparks im Gebiet zwischen Euphrat und Zentralchina gehen zurück bis in das 3. Jahrtausend v.u.Z („Gärten für Tiere“, 2012) oder den ersten dokumentierten Tiergarten gab es um das 2. Jahrtausend v.u.Z in China (Kleina, Flock: „Die Aufgaben der Zoologischen Gärten in Deutschland im Rahmen des Artenschutzes“, 2010) oder die ersten zoologischen Gärten entstanden um ca. 1800 v.u.Z. in Ägypten, die Pharaonen hielten Tiere in Käfigen in der Nähe ihrer Paläste (Dolder/Dolder: „Wunderland Zoo“ (1978); „Gärten für Tiere“ (2012)) und um 1500 v.u.Z. errichtete die „Königin Hatschepsut bei der grossen Tempelanlage Deir el Bahri in Theben den >Garten des Ammon<“ (Dolder/Dolder: „Wunderland Zoo“ (1978)) oder im Jahre 1150 v.u.Z hielt der Chinesische Kaiser verschiedene Tiere („Gärten für Tiere“, 2012) oder „Aristoteles (384 bis 322 v. Chr.)“ „hatte einen Privatzoo“, den ersten wissenschaftlich geführten zoologischen Garten („Neunkircher Zoo Magazin“ 02/2016) oder Kaiser Augustus (63 bis 14 v. u.Z) soll 3.500 Tiere besessen haben („Gärten für Tiere“, 2012).

Der Aztekenherrscher Montezumas besass den „wahrscheinlich grössten“ Tiergarten mit „ungeheuren Ausmassen“, „der je bestanden hat“ (Dolder/Dolder: „Wunderland Zoo“ (1978)). Der Tiergarten Montezumas beinhaltete „nahezu alle Tiere der mittelamerikanischen Region“, „alle Schmuckvögel des Kontinents“ waren „in einem riesigen Vogelhaus“ untergebracht und es soll auch Bisons, Schlangen, Huftiere und Raubtiere gegeben haben (Dolder/Dolder: „Wunderland Zoo“ (1978)).

Friedrich II baute erste Tiergärten („Gärten für Tiere“, 2012). Es entstanden Menagerien in Stuttgart (erste Erwähnung 1350), 1399 in Frankfurt, 1448 in Solothurn und 1552 durch Kaiser Maximilian II beim österreichischem Schloss Ebersdorf („Gärten für Tiere“, 2012). In Europa wurde die Haltung wilder Tiere unverzichtbarer Luxus der Aristokratie im 16. und 18 Jahrhundert. Informationen zu Wandermenagerien, die von Stadt zu Stadt zogen, um die Tieren zu präsentieren, findet man im 19. Jahrhundert (Dittrich: „Zootierhaltung, Tiere in menschlicher Obhut“, 2004). In Europa entstanden die ersten Zoos Paris im Jardin des Plantes 1793 (aufgrund der Auflösung der königlichen Menagerie von Versailes), in London 1828, in Amsterdam 1838, in Antwerpen 1843 und in Berlin 1844 (Dolder/Dolder: „Wunderland Zoo“ (1978)).

Die „EU-Zoo-Richtlinie 1999/22/EG des Rates über die Haltung von Wildtieren in Zoos“, die Rahmenbedingungen für die Mitgliedsstaaten liefert (animal-public.de: „DER EU ZOO REPORT 2011“), trat 1999 in Kraft und wurde im April 2002 in Deutschland umgesetzt. In der EU wird der Bestand auf „mindestens 3.500“ genehmigte zoologische Einrichtungen und auf „ungefähr 600“ deutsche zoologische Einrichtungen (mangels Prüfung bezügl. einer Zulassung nach § 42 (1) BNatSchG; sonst wären es vielleicht mehr) geschätzt (animal-public.de: „DER EU ZOO REPORT 2011“). In Deutschland (animal-public.de: „DER EU ZOO REPORT 2011“) gibt es keine zentrale Erfassung oder Datenbank der genehmigten Zoos.

Zu den 100 häufigsten Tierarten, die in zoologischen Einrichtungen in Deutschland (BMU: „Erstellung einer Warnliste in Deutschland noch nicht vorkommender invasiver Tiere und Pflanzen“, 2013) gehalten werden, zählen der Reihe nach folgende Greifvögel und Eulen:
Platz: 04. Europäischer Uhu
Platz: 06. Schnee-Eule
Platz: 36. Schleiereule
Platz: 37. Waldkauz
Platz: 49. Bartkauz
Platz: 57. Gänsegeier
Platz: 61. Mäusebussard
Platz: 63. Steinkauz
Platz: 71. Turmfalke

Die Zoos beteiligen sich an Forschungsaktivitäten, fördern die Aufklärung und beschäftigen sich mit der Zucht verschiedener Tierarten, denn im Artikel 3 der EU - Zoo Richtlinie („Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos“) heisst es, dass sich Zoos „an Forschungsaktivitäten, die zur Erhaltung der Arten beitragen, und/oder an der Ausbildung in erhaltungsspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten und/oder am Austausch von Informationen über die Artenerhaltung und/oder gegebenenfalls an der Aufzucht in Gefangenschaft, der Bestandserneuerung oder der Wiedereinbürgerung von Arten in ihren natürlichen Lebensraum“ einsetzen, dass Zoos „die Aufklärung und das Bewusstsein der Öffentlichkeit in Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt, insbesondere durch Informationen über die zur Schau gestellten Arten und ihre natürlichen Lebensräume“ fördern und dass die Zoos die „Tiere unter Bedingungen, mit denen den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung getragen werden soll“ halten (Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: https://umwelt.hessen.de (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 09.04.1999 (L 94/24)).

Man findet so Welterstzuchterfolge bei den Keilschwanzadlern im Jahr 1981 im Tierpark Berlin (Robiller: „Lexikon der Vogelhaltung“ (1986)), bei den Harpyien 1981 im Tierpark Berlin (Blaszkiewitz: „Tierpark Berlin; Wegweiser durch den Tierpark“, (2012 (48. Aufl.); 2013 (49.Aufl.); "Wegweiser durch den Tiergarten der Stadt Nürnberg" (1989)), bei den Sekretären 1981 im Weltvogelpark („Vogelpark Walsrode“ (als „Parkguide“ ab Auflage 36 bezeichnet), 27.+31.+33.+36.+37. Auflage; Robiller: „Lexikon der Vogelhaltung“ (1986)), bei den Riesenseeadlern 2009 im Tierpark Berlin (Dr. Blaszkiewitz: „Tierpark Berlin; Wegweiser durch den Tierpark“ 2013 (49.Auflage)), bei den Bartkäuzen 1974 im Zoo Kopenhagen (Robiller: „Lexikon der Vogelhaltung“ (1986); Gefiederte Welt (06/2011)), bei den Habichtskäuzen 1965 im Tiergarten Nürnberg (Franz Robiller: "Lexikon der Vogelhaltung", 1986; "Wegweiser durch den Tiergarten Nürnberg" (2007; 2011; 2012/2013; die Ausgabe von 1989 "Wegweiser durch den Tiergarten der Stadt Nürnberg" hat die Jahresangabe 1963 enthalten; Mögel, Orgeldinger, Söder: „Tiergarten Nürnberg, Der Landschaftszoo am Schmausenbuck und seine Direktoren“ (2014)), bei den Perlkäuzen 1976 im Zoo Stuttgart: Wilhelma (Gefiederte Welt (06/2011); Robiller: „Lexikon der Vogelhaltung“ (1986)).

Der 1912 gegründete Tiergarten Nürnberg ("Nürnberg heute": Winter 2011/12 (Nr. 91)) beteiligt sich an verschiedenen Auswilderungsprogrammen. Seit 2003 wurden 32 Habichtskäuze, wobei 14 Jungvögel in den Nationalpark Bayerischer Wald, 13 Jungvögel „in das Biosphärenreservat Wienerwald bzw. in das Wildnisgebiet Dürrenstein (Österreich)“ gingen, abgegeben und 5 Jungvögel gingen „an Zuchtstationen“ („Tiergarten Nürnberg“ Jahresbericht: 2017; tiergarten.nuernberg.de: 18.01.2018: „Aktuelles aus dem Tiergarten“). Die erste Nachzucht eines Bartgeiers des Tiergartens Nürnberg im März 1997 wurde aufgrund des Wiederansiedlungsprojektes bereits nach einem Tag zu Bartgeier-Ammeneltern in die Eulen- und Greifvogelstation Haringsee bei Wien gebracht, die es dann erfolgreich in den Westalpen auswildern konnte (Mögel, Orgeldinger, Söder: „Tiergarten Nürnberg, Der Landschaftszoo am Schmausenbuck und seine Direktoren“ (2014)). Im Tiergarten Nürnberg wurden seit 1997 „11 Bartgeier aufgezogen” (H. Mägdefrau: E-Mail (Antwort) vom 02.12.2019). Der 2019 im Tiergarten Nürnberg geschlüpfte Bartgeier wurde 2019 „nach Korsika ausgewildert“ (K. Pöverlein: E-Mail (Antwort) vom 10.07.2019). Im Tiergarten Nürnberg schlüpften im Laufe der Zeit elf Harpyien, die grossgezogen wurden, die in andere Zoos und Zuchtprojekte nach Südamerika kamen ("Wegweiser durch den Tiergarten Nürnberg“, 32. Auflage (2007), 35. Auflage (2011); "Nürnberg heute", Sommer 2008 (Nr. 84); E-Mail (Antwort) vom 14.03.2011 vom Tiergarten Nürnberg). Auch wurden mehrere im Tiergarten Nürnberg geschlüpfte Uhus ausgewildert ("Wegweiser durch den Tiergarten Nürnberg" (35. Auflage (2011)). 43 junge Weisskopf-Seeadler wurden im Tiergarten Nürnberg grossgezogen, die anschliessend an Zoos und Falknerein weitergegeben wurden („Wegweiser durch den Tiergarten“, 36. Auflage; Dr. Mägdefrau per Mail am 01.10.2014). 14 Andenkondore wurden von einem per Hand aufgezogenen Andenkondorpaar im Tiergarten Nürnberg im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms grossgezogen (Pressemitteilung vom 14.10.2014 auf der Webseite des Tiergartens Nürnberg).

Plakate / Schautafeln des Tiergarten Nürnbergs bezügl. des Harpyien-Projekts, Bartgeier-Projekts, Habichtskauz-Projekts.

Das nachfolgende Foto zeigt die Strassenbahn “zum” Tiergarten Nürnberg                                   .

Die nachfolgenden Fotos zeigen vom Tiergarten Nürnberg ein Werbeplakat (links), ein Hausgemälde (mitte)

Werbeprospekt der Zooschule des Tiergartens Nürnberg

Die Harpyien-Welterstzucht gelang dem Tierpark Berlin (Friedrichsfelde) im Jahre 1981. Von den 4 aufgezogenen Jungvögeln aus den Jahren 1981, 1982, 1984 und 1985 wurden einige Jungvögel wieder in Brasilien ausgewildert („Tiergarten Nürnberg, Wegweiser durch den Tiergarten der Stadt Nürnberg“, 24. Auflage (1989); E-Mail (Antwort) vom 17.12.2010 vom Tierpark Berlin (Friedrichsfelde); „Tierpark Berlin; Wegweiser durch den Tierpark“ 48. Auflage).

Aus dem Tiergarten Berlin (Friedrichsfelde) wurden 25 junge Bartgeier, davon 16 an verschiedenen Stellen der Alpen, ausgewildert (Gefiederte Welt 07/2016). Derzeit „haben sich in den Alpen bereits mehr als 20 aktive Brutpaare etabliert und es sind über 100 Jungvögel ausgeflogen“ (Gefiederte Welt 07/2016). Ausgewildert wurden jedoch auch aus dem Tiergarten Berlin (Friedrichsfelde) 2009 und 2013 je ein Bartgeier im „Nationalpark Sierra de Cazorla, Andalusien“ und ein Bartgeier 2012 im „Nationalpark Cevennen, Südfrankreich“ (Gefiederte Welt 07/2016). Des Weiteren findet man, dass im Jahr 2013 der Tiergarten Nürnberg und der Tierpark Berlin (Friedrichsfelde) jeweils einen Bartgeier in Südspanien in der Sierra Segura und Cazorla (manati 02/2013) auswilderten. Der Tierpark Berlin Friedrichsfelde „züchtet seit 1988 Bartgeier mit bisher drei Brutpaaren“ (Infotafel: „Bartgeier im Tierpark“ (Tierpark Berlin Friedrichsfelde)), wilderte zwei im Jahr 2016 geschlüpfte Bartgeier, einen männlichen Jungvögel (Aufzucht über die Altvögel) und einen weiblichen Jungvogel (Aufzucht mittels Ammenvögeln im Richard-Faust-Bartgeier Zuchtzentrum Haringsee bei Wien) „am 24. Juni 2016 in Österreich im Nationalpark Hohe Tauern, Untersulzbachtal,“ aus („Zoologische Gärten Berlin: Geschäftsbericht“: 2016), wilderte insgesamt seit 1988 14 junge Bartgeier „in den europäischen Alpen, zwei in Andalusien und“ einen „in Südfrankreich“ aus (Zoologische Gärten Berlin: Geschäftsbericht: 2016), wilderte einen im Jahr 2017 geschlüpften weiblichen Bartgeier „im andalusischen Nationalpark Sierras de Cazorla“ aus (Zoologische Gärten Berlin: Geschäftsbericht: 2017). Die Bartgeier werden vor der Auswilderung tierärztlich „untersucht, beringt und mit GPS-Trackern ausgestattet“ (Infotafel: „Bartgeier im Tierpark“ (Tierpark Berlin Friedrichsfelde)). Des Weiteren werden bestimmte Federn gebleicht, um die Bartgeier im Flug erkennen zu können (Infotafel: „Bartgeier im Tierpark“ (Tierpark Berlin Friedrichsfelde)). Im Tierpark Berlin Friedrichsfelde „zog das jüngere Paar Bartgeier“, erstmalig ein „am 25. März 2019“ geschlüpftes Männchen gross und welches dann zusammen mit einem anderen jungen Bartgeier „aus dem Parco Natura Viva (Italien) im Nationalpark Sierra de Cazorla (Andalusien) ausgewildert“ wurde („Zoologische Gärten Berlin: Geschäftsbericht“: 2019), zogen im Jahr 2020 beide Bartgeierpaare jeweils einen Jungvogel gross, die beide „in den Grands Causses in Frankreich“ ausgewildert wurden und damit wilderte der Tierpark Berlin Friedrichsfelde den 20sten und 21sten Bartgeier aus („Zoologische Gärten Berlin: Geschäftsbericht“: 2020). Genaugenommen findet man auch, dass im März 2020 im Zoo Berlin Tiergarten und im Tierpark Berlin Friedrichsfelde „bei den drei hier lebenden Zuchtpaaren insgesamt drei Jungtiere“ schlüpften (Freunde Hauptstadtzoos / Berliner Wochenblatt: „Berliner Tiere“ (Nr. 38 Ausgabe 2: 2020)), da man einem „eierlosen dritten Zuchtpaar“ ein Ei „zum Ausbrüten untergeschoben“ hatte, wobei der aufgezogene dritte Jungvogel „für die weitere Zucht in Berlin“ bleibt (Freunde Hauptstadtzoos / Berliner Wochenblatt: „Berliner Tiere“ (Nr. 38 Ausgabe 2: 2020)). Im Zoo Berlin Tiergarten schlüpfte 2021 ein junger Bartgeier (Takin 01/2021).

Im Zoo Stuttgart (Wilhelma) wurde im Jahre 1989 der erste Seeadler-Jungvogel, weitere folgten, grossgezogen (Prof. Jauch: „Wilhema, der zoologisch-botanische Garten in Stuttgart“, 2013/2014). Die Jungvögel der Seeadler (Prof. Jauch: „Wilhema, der zoologisch-botanische Garten in Stuttgart“, 2013/2014) wurden alle ausgewildert. Im Jahre 2011 schlüpften zwei Gänsegeier-Küken (Wilhema-Magazin: 02/2011) im Zoo Stuttgart (Wilhema). Im Zoo Stuttgart (Wilhema) wurden insgesamt bereits über 30 Gänsegeier grossgezogen (Wilhema-Pressemitteilung vom 21.05.2014: „Neues aus dem Greifvogelrevier ...“). Im Jahre 2014 wurden 3 Gänsegeier, die 2 im Jahr 2011 geschlüpften Gänsegeier-Küken und ein Gänsegeier-Küken aus dem Jahr 2012 in den Bergen Bulgariens im Rahmen eines Auswilderungsprojektes mit Hilfe der Organisation „Green Balkans“ ausgewildert (Wilhema-Pressemitteilung vom 21.05.2014: „Neues aus dem Greifvogelrevier ...“). Bisher wurden 26 Gänsegeier seit 2010 freigelassen / ausgewildert (Pressemitteilung vom 21.05.2014: „Neues aus dem Greifvogelrevier ...“).

Der Zoo Krefeld wilderte in den 90er Jahren in der Eifel europäischen Uhus, lat. Bubo bubo, der Zoo Neuwied wilderte Schleiereulen, lat. Tyto alba, der Tierpark Berlin wilderte 15 junge Bartgeier, lat. Gypaetus barbatus und der Zoo Leipzig wilderte europäischer Uhus, lat. Bubo bubo (animal-public.de: „DER EU ZOO REPORT 2011“) aus.

Der Zoo Leipzig unterstützt seit über 10 Jahren ein Auswilderungsprojekt für Steinkäuze (“Leipziger Volkszeitung”: Zoo Live vom 24.09.2011). Vier Steinkäuze konnten so beispielsweise 2010 ausgewildert werden (“Leipziger Volkszeitung”: Zoo Live vom 24.09.2011).

Einem privaten deutschen Züchter gelang in Deutschland 1888 die Nachzucht der Zwergohreule. Der Zoo London züchtete als erster Zoo den Kap-Uhu im Jahre 1905 nach. Die erste Zucht der Indien-Zwergohreulen gelang 1943 dem Zoologischen Garten Dehiwela (Sri Lanka). 1961 gelang die Erstzucht der Madagaskar-Zwergohreule im Tierpark Krefeld. Der Habichtskauz wurde im Jahre 1965 zuerst im Tiergarten Nürnberg (zuvor hatte nur Herrn Brehm einen Zuchterfolg im Jahre 1904 bezüglich der Habichtskäuze vermeldet) gezüchtet. Die Erstzucht des Afrikakauzes gelang dem Zoo London (Grossbritannien) im Jahre 1968-1969. Den Blassuhu züchtete zuerst der Zoo Amsterdam im Jahre 1971 nach. Die Welt-Erstzucht des Kamerun-Uhus gelang dem niederländischen Vogelpark Wassenaar im Jahre 1971. Der Brasilkauz wurde im Tierpark Berlin (Friedrichfelde) im Jahre 1972 zuerst gezüchtet. Die Erstzucht des Bartkauzes gelang 1974 dem Zoo Kopenhagen in Dänemark. Im Jahre 1976 gelang die Erstzucht des Elfenkauzes im Nationalzoo Washington (USA), des Malaienkauzes im Tiergarten Heidelberg und des Perlzwergkauzes im Zoo Stuttgart (Wilhema).
www.zoodirektoren.de, www.zoo-ag.de, www.zootierliste.de, www.zoo-infos.org

 

09.02.02. Falknereien
Bis zu 5.000 Jahre” zurück gehen einerseits die Indizien, dass mit Steinadlern Fuchsfelle angeeignet, „Tierherden vor Wölfen” geschützt wurden und andererseits sind aber die „bis zu 5.000 Jahre” alten Felsmalerein in der Mongolei „nicht mit letzter Sicherheit” der Falknerei zuzuordnen („ORDEN DEUTSCHER FALKONIERE“ (2020)). Zur ältesten Form der Jagd findet man, dass „die nomadisch lebenden Reitervölker in Zentralasien“ als erstes „die Beizjagd ausgeübt haben“ und sich „die Technik der Beizjagd“ „im Laufe von 4.000 Jahren kaum verändert“ hat („ORDEN DEUTSCHER FALKONIERE“ (2010)). Die Beizjagd ist „die Jagd mit dem abgetragenen“ Greifvogel, wobei vor allem mit „Falken, aber auch mit Habichten, Sperbern und Adlern (Stein-, Kaiser- und Habichtsadler)“ gejagt wird (Stinglwagner, Haseder: „Knaurs Grosses Jagdlexikon“ (1999, 2000)). Zu den Ursprüngen der Falknerei findet man des Weiteren in Kasachstan „zwischen 2.500 bis 1.800 Jahre“ alte Zeichnungen von Adlerjägern oder Falknern mit Sakerfalken aus der Broncezeit (“Der Falkner” (2005)), man findet auch „Bestattungen einer Oberschicht, die mit Falknerei zu tun“ hatte, die vor „rund 2000“ Jahren in China stattfanden und die vor „rund 1500“ Jahren in „Korea, Japan, Schweden und Norwegen“ stattfanden („ORDEN DEUTSCHER FALKONIERE“ (2014-2015)), man findet auch, dass die chinesische Falknerei „fast 2.000 Jahre alt” ist, die „europäische und nordafrikanische, arabische und persische sowie koreanische und japanische Jagd mit abgetragenen Greifvögeln mehr oder weniger 1.500 Jahre alt ist” („ORDEN DEUTSCHER FALKONIERE“ (2020)), man findet aber auch, dass „die Ursprünge der Falknerei“ umstritten sind und die Anfänge „im vorderen oder mittleren Orient, vielleicht auch im fernen Osten (Japan, China)“ liegen sollen (Blase: „Die Jägerprüfung“ (2007)).

Karl der Grosse „regelte die Falkenjagd durch Gesetze und verbot sie allen Unfreien“ (Stinglwagner, Haseder: „Knaurs Grosses Jagdlexikon“ (1999, 2000)) und es wird angegeben, dass man mitteleuropäische Gesetzestexte „bis zu 1.500 Jahre“ bezüglich der Falknerei zurückverfolgen kann („ORDEN DEUTSCHER FALKONIERE“ (2014-2015)). Kaiser Friedrich II aus dem 13. Jahrhundert („ORDEN DEUTSCHER FALKONIERE“ (2014-2015)) bzw. „der Hohenstaufenkaiser Friedrich II (1194-1250)“ (“Der Falkner” (2013)) bzw. der „Stauferkaiser Friedrich II (1194-1250)“ ("Lebendige Wildnis, Tiere der Nadelwälder" (1994)) schrieb sein Buch „De arte venandi cum avibus“ - „Die Kunst, mit Vögeln zu jagen“, welches „erstmals 1596 erschien“ (Stinglwagner, Haseder: „Knaurs Grosses Jagdlexikon“ (1999, 2000)) oder welches „erst 1596 in Augsburg gedruckt“ wurde (Bruns: „Ullstein Vogelbuch“) oder „das zwischen 1241 und 1248 verfasst wurde“ (Greifvögel und Falknerei 2013) „zusammen mit seinem Sohn Manfred“ (Trommer: „Greifvögel“). Das Werk umfasst „6 Bände“ (Trommer: „Greifvögel“) oder 7 Bände, in dem er auf das Gefieder, den Flug („Ruder-, Segel- und hüpfender Flug“), die Mauser, die Anatomie, das Zugverhalten, die Nahrung einging (Busching: „Einführung in die Gefieder- und Rupfungskunde“ (2005)) oder in dem er sein „reichhaltiges ornithologisches Wissen“, das er „durch Beobachtung, Forschung und Errichtung eines Greifvogelzoos bei Foggiaim 13. Jahrhundert gewann, zusammenfasste (Bruns: „Ullstein Vogelbuch“). Da Friedrich II in seinem Werk auch über „die natürliche Lebensweise und den Körperbau der verschiedenen Vögel“ schrieb, gilt er „als Begründer der Ornithologie” ("Lebendige Wildnis, Tiere der Nadelwälder" (1994)) oder es war „das erste europäische Fachbuch zur Falknerei“ („Neunkircher Zoo Magazin“ 02/2016).

Am 18.08.2009 schlugen die 12 Staaten Belgien, Frankreich, Katar, Marokko, Mongolei, Slowakei, Saudi-Arabien, Spanien, Südkorea, Syrien, Tschechische Republik und die Vereinigten Arabischen Emirate in Abu Dhabi die Falknerei zur Aufnahme in die "Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ der UNESCO vor (BEIZjagd 01/2010). Die Falknerei wurde am 16.11.2010 „von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt“ (www.falknerei.de). Im Jahre 2010 wurden die Länder Belgien, Frankreich, Katar, Marokko, Mongolei, Saudi-Arabien, Spanien, Südkorea, Syrien, Tschechische Republik und die Vereinigten Arabischen Emirate in die Weltliste eingetragen (“Der Falkner” ( 2013)), im Dezember 2012 kamen die Länder Österreich und Ungarn hinzu (“Der Falkner” (2013); BEIZjagd 9 (01/2012)) und im Jahre 2014 kam Deutschland hinzu (PIRSCH 01/2015) bzw. am 11.12.2014 kam Deutschland hinzu („Greifvögel und Falknerei“ (2015)). Inzwischen zählen zu den „24 Staaten“ „die Vereinigten Arabischen Emirate, Belgien, Kroatien, die Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Kasachstan, die Republik Korea, Kirgistan, Mongolei, Marokko, Niederlande, Pakistan, Polen, Portugal, Katar, Saudi-Arabien, Slowakei, Spanien und Arabische Republik Syrien“ und Österreich zur Repräsentativen Liste des Immateriellen Kulturerbes (Der FALKNER 2022).

Die heutigen Falkenhöfe sind „vor allem“ Bildungsstätten „für Falknerei- und Greifvogelkunde, um die Gesellschaft für den Schutz der Greifvögel und Falknerei zu gewinnen“ (“Der Falkner” (2013)) oder „ein Falkenhof dient zur Aufklärung“, dem Schaffen von „Verständnis für Greifvögel und“ dem „Kulturgut Falknerei in der Öffentlichkeit“, der „Ausbildung (Greifvogelhaltung und Falknerei als Jagdart)“, der „Sensibilisierung der Gesellschaft, zum Schutz der Greifvögel“, „und genau das gelingt den Falkenhöfen, Greifvogelanlagen und Greifvogelzoos in grossem Stil – im Sinne von guten Flugvorführungen“ („Der Falkner“ (2020)).

 

09.02.03. Private Züchter/Halter
Eine genaue Anzahl (welche und wie viele) aussereuropäische Greifvogel, Eulen- und Schwalmarten von rein privaten Züchtern in Deutschland gehalten werden, (Einrichtungen, wie Falknereien, Vogelparks, Zoos, Wildparks etc. sind nicht gemeint) kann nicht einmal angegeben werden, da einerseits in Deutschland derzeit 238 „untere Naturschutzbehörden“ (Kreisbehörden, Regierungspräsidien oder Zentralbehörden in den jeweiligen Bundesländern (Stand Dezember 2011)) für den Vollzug der Artenschutzbestimmungen zuständig sind und andererseits es keine zentrale Datenbank (für eine entsprechende Gesamtauskunft) gibt. Andererseits findet man, dass 1979 „der Gesamtbestand der in Gefangenschaft gehaltenen Greifvögel für Baden-Württemberg“ in den 4 Regierungsbezirken 1.067 Greifvögel betrug, dass am 17.01.1990 „allein im Regierungsbezirk Karlsruhe 742 Greifvögel in Gefangenschaft“ lebten, dass „für diesen Regierungsbezirk 1.192 Greife“ zwischen 1980 und 1989 gemeldet waren (Landesamt für Umweltschutz Baden-Württemberg: „Schützen wir unsere Greifvögel“ (1991)).

 

09.02.04. Zooverbände
Der 1946 als International Union of Directors of Zoological Gardens (IUDZG) gegründete Verband der Internationalen Zoologischen Gärten und Aquarien (World Association of Zoos and Aquariums (WAZA)) ist ein weltweites Zoonetzwerk mit „241 zoologischen Institutionen in 48 Ländern“ (Kleina, Flock: „Die Aufgaben der Zoologischen Gärten in Deutschland im Rahmen des Artenschutzes“, 2010). Die WAZA ist auch Mitglied der IUCN (Kleina, Flock: „Die Aufgaben der Zoologischen Gärten in Deutschland im Rahmen des Artenschutzes“, 2010).

Des Weiteren findet man für eine koordinierte Erhaltungszucht mehrere grosse Zusammenschlüsse (wikipedia.org):

Europa:
European Association of Zoos and Aquaria EAZA (www.eaza.net; ENGLISCH)

Amerika:
American Zoo and Aquarium Association AZA (www.aza.org; ENGLISCH)

Asien:
Japanese Association of Zoos and Aquariums JAZA (www.jaza.jp; https://www.jaza.jp/english‎; ENGLISCH)
South Asian Zoo Association for Regional Cooperation SAZARC (www.waza.org; ENGLISCH)
South East Asian Zoo Association SEAZA (www.seaza.org; ENGLISCH)

Australien/Ozeanien:
Australasian Species Management Program ASMP (www.zooaquarium.org.au; ENGLISCH)

Afrika:
African Association of Zoological Gardens and Aquaria PAAZAB (www.cango.co.za/PAZAAB-Accreditation.php; ENGLISCH)

Die European Association of Zoos and Aquaria EAZA startete 1985 mit den ersten Projekten im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms EEP. Derzeit gibt es 150 Tierarten, die in EEP-Projekten betreut werden. Mit den Europäischen Erhaltungszuchtprogrammen (EEP) versucht man, „in Gefangenschaft gezielt und koordiniert möglichst viele Jungvögel zu erzeugen, um so auf Wildfänge zur Erhaltung einer genetisch gesunden Zoopopulation verzichten zu können und zugleich einen Überschuss“ an Zootieren zu erhalten, wobei der Überschuss wiederum „Auswilderungsprogrammen zugeführt werden“ können (FALKE 07/2013). Weitere 140 Tierarten werden in kleineren Projekten (Europäische Zuchtbuchprogramme (ESB)) gezüchtet und betreut.

In europäischen Zoos werden rund 300 Tierarten, für die es nationale und internationale Zuchtprogramme (Wilhelma-Magazin: 03/2014/2015) gibt, gehalten. Mittels der Datenbank „Zims (Zoological information management system)“ werden die Daten bezüglich Herkunft, Altersstruktur der Population, verwandtschaftliche Beziehungen von „derzeit über 650 Zoos aus 70 Ländern von fünf Kontinenten … für über zwei Millionen Tiere in 10.000 Arten“ (Wilhelma-Magazin: 03/2014/2015) gespeichert.

Die amerikanische American Zoo and Aquarium Association AZA betreut über 500 Tierarten in verschiedenen Programmen (SSP: Species Survival Plan® Program, Zuchtbücher: AZA Regional Studbook, TAG: AZA Taxon Advisory Group).

In Form von Zuchtbüchern, deren Geschichte (laut Wikipedia) bis ins 2. Jahrtausend vor unserer Zeitrechnung zurückreicht, wird die Abstammung von Zuchttieren beglaubigt dokumentiert und zusammengefasst. Ziel ist es in allen Projekten, eine gesunde sich selbst erhaltene Population durch Verpaarungsempfehlungen, unter Vermeidung von Inzucht, aufzubauen und Auswilderungen vorzunehmen, um die wildlebende Population zu stärken bzw. zu vergrössern.

Das obere Foto wurde im Greifvogelpark / Falknerei Katharinenberg aufgenommen.

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09.02.05. Zuchtprogramme / Zuchtbücher
Ordnung Habichtartige Greifvögel (kurz Habichtartige), lat. Accipitriformes
Kaiseradler (oder östlicher Kaiseradler), lat. Aquila heliaca (früher Aquila heliaca heliaca)
Europa: Start/Beginn: 2012: ESB-Zuchtbuchinhaber: Zoo Liberec, www.zooliberec.cz
ESB-Stand 2013: ca. 20 beteiligte Institutionen

Keilschwanzadler, lat. Aquila audax (früher: Uraetus audax)
Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1978 bis 1984, 5 Paare zogen ca. 12 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)

Borneohaubenadler (oder Traueradler oder Blyth-Haubenadler), lat. Nisaetus alboniger (oder Spizaetus alboniger?)
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1976 bis 1983?, ein Paar zog 3 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Prachtadler (oder Prachthaubenadler), lat. Spizaetus ornatus
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1978 bis 1980, ein Paar zog einen Jungvogel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)

Harpyie, lat. Harpia harpyja
Amerika: Start/Beginn: 2006: Zuchtbuchinhaber, San Diego Zoo, www.sandiegozoo.org, (Raptor TAG)

AZA-Stand 30.09.2014 laut Webseite www.aza.org: 9 AZA-Zoos mit 14 Individuen
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1978 bis 1984, 3 Paare zogen 3 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)

Seeadler, lat. Haliaeetus allicilla
Europa: Start/Beginn: 1995: EEP-Zuchtbuchinhaber: Belfast Zoological Garden, www.belfastzoo.co.uk
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: 56 beteiligte Institutionen

Riesenseeadler, lat. Haliaeetus pelagicus
Europa: Start/Beginn: 1995: ESB-Zuchtbuchinhaber: Zoo Moskau, www.moscowzoo.ru
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: 31 (+15) beteiligte Institutionen
ESB-Stand 31.12.2012: 73 beteiligte Institutionen 
Amerika: TAG-Programm: Program Officers: Binder Park Zoo: www.binderparkzoo.org und Disney’s Animal Kingdom park: https://disneyworld.disney.go.com/destinations/animal-kingdom

Sperbergeier, lat. Gyps rueppellii
Europa: Start/Beginn: 2012: ESB-Zuchtbuchinhaber: Fondazione Bioparco di Roma, www.bioparco.it
ESB-Stand 2014: 28 (+5) beteiligte Institutionen
Amerika: Start/Beginn: 2006: Zuchtbuchinhaber: Disney’s Animal Kingdom park: https://disneyworld.disney.go.com/destinations/animal-kingdom (Raptor TAG)

Gänsegeier (oder Weisskopfgeier), lat. Gyps fulvus
Europa: Start/Beginn: 1993: ESB-Zuchtbuchinhaber: Zoobotánico Jerez, www.zoobotanicojerez.com
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: 59 beteiligte Institutionen

Mönchsgeier (oder Kuttengeier), lat. Aegypius monachus
Europa: Start/Beginn: 1989: EEP-Zuchtbuchinhaber: Zoo Planckendael, www.planckendael.be (KMDA (Koninklijke Maatschappij voor Dierkunde van Antwerpen) bzw. RZSA (Royal Zoological Society of Antwerp): www.kmda.org)
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: 50 beteiligte Institutionen
EEP-Stand 2013: ca. 53 beteiligte Zoos
Amerika: Start/Beginn 1993: Zuchtbuchinhaber: Denver Zoological Gardens, www.denverzoo.org, (Raptor TAG)

Wollkopfgeier, lat. Trigonoceps occipitalis
Europa: Start/Beginn: 2011: ESB-Zuchtbuchinhaber: Vogelpark Avifauna, www.avifauna.nl

Schmutzgeier, lat. Neophron percnopterus
Europa: Start/Beginn: 2002: EEP-Zuchtbuchinhaber: Zoo Prag, www.zoopraha.cz
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: 30 (+10) beteiligte Institutionen (Schmutzgeier, lat. Neophron percnopterus percnopterus
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: 11 beteiligte Institutionen (Gelbschnabel-Schmutzgeier, lat. Neophron percnopterus ginginianus)
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: 14 (+2) beteiligte Institutionen (nicht festgestellter Unterart)
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: 2 (+1) beteiligte Institutionen (Hybrid-Schmutzgeier)

Bartgeier, lat. Gypaetus barbatus
Europa: Start/Beginn: (1978) 1993: EEP-Zuchtbuchinhaber: Universität Wien, EGS Eulen- und Greifvogelzuchtstation Haringsee: www.egsoesterreich.org (Vulture Conservation Foundation Zürich www.4vultures.org)
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: 34 beteiligte Institutionen (Gypaetus barbatus barbatus)
Stand: www.zoodirektoren.de am 01.09.2009: 31 europäische Zoos, darunter 12 VDZ-Zoos
EEP-Stand
2013: ca. 35 beteiligte europäische Zoos
Stand: EEP: “Annual report 2019“: zum 31.12.2019: 43 beteiligte Spezialzuchtzentren und Zoos

Bengalengeier (oder Bengalgeier), lat. Gyps bengalensis (früher: Pseudogyps bengalensis)
Europa: Start/Beginn: 2002: EEP-Zuchtbuchinhaber: Zoo Prag, www.zoopraha.cz
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: eine beteiligte Institution
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1977 bis 1981, 3 Paare zogen 2 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)

Weissrückengeier (oder Zwerggänsegeier), lat. Gyps africanus (früher: Pseudogyps africanus)
Amerika: Start/Beginn: 2006: Zuchtbuchinhaber: Los Angeles Zoo and Botanical Gardens, www.lazoo.org, (Raptor TAG)

Kapgeier (oder Fahlgeier), lat. Gyps coprotheres
Amerika: Start/Beginn: 2006: Zuchtbuchinhaber: Los Angeles Zoo and Botanical Gardens, www.lazoo.org, (Raptor TAG)
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1971 bis 1979, 2 Paare zogen 2? Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)

Ohrengeier, lat. Torgos tracheliotus
Amerika: Start/Beginn: 2006: Zuchtbuchinhaber: Dallas Zoo, www.dallaszoo.com, (Raptor TAG)

Kappengeier, lat. Necrosyrtes monachus
Amerika: Start/Beginn: 2009: Zuchtbuchinhaber: Detroit Zoological Society, www.detroitzoo.org, (Raptor TAG)

Schneckenbussard (oder Schneckenweih oder Schneckenmilan), lat. Rostrhamus sociabilis
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1971 bis 1979, 4 Paare zogen 13 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Brahmanenmilan (oder Brahminenweih oder Brahminenmilan), lat. Haliastur indus
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1978 bis 1981, 2 Paare zogen mindestens 5 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Keilschwanzmilan (oder Keilschwanzweih oder Pfeifmilan oder Pfeifweih), lat. Haliastur sphenurus
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1971 bis 1980, 3? Paare zogen 5? Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)

Höhlenweih (oder Höhlenweihe oder Äthiopische Höhlenweihe oder Afrikahöhlenweihe oder Schlangensperber), lat. Polyboroides typus
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1981, ein Paar zog einen Jungvogel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)

Rundschwanzhabicht (oder Rundschwanzsperber oder Coopershabicht), lat. Accipiter cooperii
Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1976 bis 1981, 4 bis 5 Paare zogen 51 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Bänderhabicht (oder Australischer Habicht), lat. Accipiter fasciatus
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1976 bis 1979, 2 Paare zogen 10 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Dominohabicht (oder Mohrenhabicht oder Trauerhabicht), lat. Accipiter melanoleucus
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1976 bis 1984, 2 Paare zogen 4 Jungvögel grossz (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Eckschwanzsperber, lat. Accipiter striatus
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1975 bis 1978, 3 Paare zogen 3 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)

Rauhfussbussard, lat. Buteo lagopus
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1974 bis 1983, 10 Paare zogen mindestens 16 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Rotschulterbussard, lat. Buteo lineatus
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1975 bis 1978, ein Paar zog 4 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Silberbussard (oder Graubussard oder Zweibindenbussard oder Mexikanischer Zweibindenbussard), lat. Buteo nitidus (früher: Asturina nitida)
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1972 bis 1978, ein Paar zog 3 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Königsbussard (oder Königsrauhfussbussard), lat. Buteo regalis
Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1974 bis 1984, ca. 9 Paare zogen ca. 57 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Adlerbussard (oder Steppenbussard), lat. Buteo rufinus
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1961 bis 1984, ca. 5 bis 6 Paare zogen ca. 70 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Felsenbussard (oder Schakalbussard), lat. Buteo rufofuscus
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperioden 1906 und dann 1977, 2 Paare zogen mindestens einen Jungvogel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)

 

Ordnung Sekretäre, lat. Sagittariiformes
Sekretär, lat. Sagittarius serpentarius
Europa: Start/Beginn: 2011: ESB-Zuchtbuchinhaber: Safari Park Beekse Bergen, www.safaripark.nl
ESB-Stand 2014: 18 beteiligte Zoos
Amerika: Start/Beginn: 2006: Zuchtbuchinhaber: Binder Park Zoo: www.binderparkzoo.org und Disney’s Animal Kingdom park: https://disneyworld.disney.go.com/destinations/animal-kingdom (Raptor TAG)
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1978 bis 1984, 3 Paare zog 3? Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)

 

Ordnung Neuweltgeier, lat. Cathartiiformes
Andenkondor, lat. Vultur gryphus
Europa: Start/Beginn: 1993: EEP-Zuchtbuchinhaber: Bioparc de Doué la Fontaine, www.zoodoue.fr
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: 38 beteiligte Institutionen
EEP-Stand 2013: 47 beteiligte Zoos
Nordamerika: Start/Beginn: 1988: Zuchtbuchinhaber, Virginia Zoo, www.virginiazoo.org; (SSP; Raptor TAG)
Südamerika: Programa Conservación Cóndor Andino (The Andean Condor Conservation Program (PCCA))
Zoo Conservation Outreach Group (ZCOG) in Zusammenarbeit mit der Fundación BioAndina (FBA) und dem Zoo Buenos Aires (laut WIKIPEDIA seit 2016 geschlossen!); www.zcog.org (www.bioandina.org.ar)

Kalifornienkondor (oder Kalifornischer Kondor), lat. Gymnogyps californianus
Nordamerika: Start/Beginn: 1988: Zuchtbuchinhaber: San Diego Zoo Safari Park www.sandiegozoo.org (SSP; Raptor TAG)
Kalifornienkondore (Detailinformationen): www.peregrinefund.org/condor-list (Englisch)

Königsgeier, lat. Sarcoramphus papa
Europa: Start/Beginn: 1996: ESB-Zuchtbuchinhaber: Burgers' Zoo, www.burgerszoo.nl, www.burgerszoo.de
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: 32 (+7) beteiligte Institutionen
ESB-Stand 2014 (Jahresbeginn): 39 beteiligte Zoos
Nordamerika: Start/Beginn: 1988: Zuchtbuchinhaber: Fort Worth Zoo, www.fortworthzoo.org, (SSP; Raptor TAG)

 

Ordnung Falkenartige Greifvögel (kurz Falkenartige), lat. Falconiformes
Halsband-Zwergfalke, lat. Polihierax semitorquatus
Amerika: Start/Beginn: 1996: Zuchtbuchinhaber, San Diego Zoo, www.sandiegozoo.org, (Raptor TAG)
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1984 bis 1985, ein Paar zog 4 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)

Falklandkarakara (oder Forsterkarakara oder Südlicher Karakara), lat. Phalcoboenus australis
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1982 bis 1983, ein Paar zog 3? Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Bergkarakara (oder Bargkarakara oder Andenkarakara), lat. Phalcoboenus megalopterus
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1980, ein Paar zog einen Jungvogel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Gelbkopfkarakara (oder Gelbkopf-Chimachima oder Chimachima), lat. Milvago chimachima
Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1981, ein Paar zog einen Jungvogel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)

Rötelfalke, lat. Falco naumanni
Europa: Start/Beginn: 2011: EEP-Zuchtbuchinhaber: Zoobotánico Jerez, www.zoobotanicojerez.com
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1965?, 1975 bis 1980, 2? Paare zogen über 21? Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)

Habichtfalke (oder Habichtsfalke oder Braunfalke), lat. Falco berigora (früher: Hiracidea berigora)
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1983, ein Paar zog 2 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Graubartfalke (oder Australienrüttelfalke oder Australienturmfalk oder Australienmittelfalke), lat. Falco cenchroides
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1975 bis 1987, 4? Paare zogen über 9 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Rotkopffalke (oder Rotkopfmerlin oder Rothalsfalke), lat. Falco chicquera
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1970 bis 1984, 7 bis 8? Paare zogen 88 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Merlin, lat. Falco columbarius
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1970?, 1974 bis 1980, 16 Paare zogen 55 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Rotbrustfalke, lat. Falco deiroleucus
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1985, ein Paar zog 2 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Eleonorenfalke, lat. Falco eleonorae
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1975 bis 1984, 3 Paare zogen 8 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Aplomadofalke, lat. Falco femoralis (früher: Falco fuscocaerulescens)
Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1982 bis 1984, 5 Paare zogen 3 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Laggarfalke (oder Luggerfalke), lat. Falco jugger
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1970 bis 1984, ca. 22 Paare zogen ca. 126 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Präriefalke, lat. Falco mexicanus
Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1968 bis 1984, ca. 50 Paare zogen über 505 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Maorifalke (oder Neuseelandfalke), lat. Falco novaeseelandiae oder (!) Nesierax novaeseelandiae
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1975 bis 1984, eine unklare Anzahl an Paaren zogen 7 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Wüstenfalke (oder Berberfalke oder Schahin), lat. Falco pelegrinoides, Temminck, 1829
Unterart: Wüstenfalke (oder Berberfalke oder Schahin), lat. Falco pelegrinoides pelegrinoides (oder Falco peregrinus pelegrinoides?)
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1970 bis 1980, 4 bis 5? Paare zogen 30 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Mauritiusfalke (oder Mauritius-Turmfalke), lat. Falco punctatus
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1973 bis 1984, 4 Paare zogen 6 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Steppenfalke (oder Afrikanischer Turmfalke oder Weissaugenfalke), lat. Falco rupicoloides
Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1976 bis 1983, ein Paar zog 8 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Fledermausfalke (oder Eilfalke), lat. Falco rufigularis
Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1984, 2 Paare zogen 6 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Gerfalke, lat. Falco rusticolus
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1974 bis 1984, über 20 Paare zogen ca. 275 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Buntfalke (oder Heuschreckenfalke), lat. Falco sparverius (früher: Sperlings-Turmfalk, lat. Cerchneis sparveria)
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1960 bis 1984, ca. 300 Paare zogen über 2.600 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Baumfalke, lat. Falco subbuteo
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1976 bis 1984, 4? Paare zogen 16 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)
Rotfussfalke, lat. Falco vespertinus
(Cade: "Greifvögel und Falknerei" (1988)): Zuchtperiode 1961 bis 1981, 37 Paare zogen 9 Jungvögel gross (weltweit; nicht nur Zuchtbuchbezogen)

 

Ordnung Eulen, lat. Strigiformes
Europa: keine EEP- und auch keine ESB-Projekte / Zuchtbuchinhaber des Europäischen Zoo- und Aquarienverbandes vorhanden.

Blassuhu (oder Blass-Uhu oder Milchuhu), lat. Bubo lacteus
Amerika: Start/Beginn: 2006: Zuchtbuchinhaber: Sacramento Zoo, www.saczoo.org, (Raptor TAG)

Uhu (oder Eurasischer Uhu), lat. Bubo bubo
Amerika: Start/Beginn: 2006: SSP: Species Survival Plan® Program: Sacramento Zoo, www.saczoo.org, (Studbook, Raptor TAG)

Schnee-Eule, lat. Bubo scandiacus (früher: Nyctea scandiacus)
Amerika: Start/Beginn: 2006: Zuchtbuchinhaber: Tulsa Zoo and Living, www.tulsazoo.org, (Raptor TAG)

Brillenkauz (oder Grosser Brillenkauz), lat. Pulsatrix perspicillata (früher: Strix perspicillata)
Amerika: Start/Beginn: 1992: SSP: Species Survival Plan® Program: National Aviary, www.aviary.org, (Studbook, Raptor TAG)

Kaninchenkauz (oder Kanincheneule oder Präriekauz oder Höhleneule), lat. Athene cunicularia (früher: Speotyto cunicularia)
Amerika: Start/Beginn: 1996: Zuchtbuchinhaber: Peoria Zoo, www.peoriazoo.org, (Studbook, Raptor TAG)

Kuckuckskauz (oder Neuseelandkuckuckskauz oder Kuckuckssperbereule oder Neuseeland-Boobook), lat. Ninox novaeseelandiae novaeseelandiae
Australien/Ozeanien: Zuchtbuchinhaber (ZAA Morepork/Ruru Programm): Orana Wildlife Park www.oranawildlifepark.co.nz/
Stand 2014: 10 beteiligte Zoos

 

Ordnung der Störche (früher: Stelzvögel oder Schreitvögel), lat. Ciconiiformes
Schwarzschnabelstorch, lat. Ciconia boyciana
Start/Beginn: 2001: EEP-Zuchtbuchinhaber: (früher: Fuengirola?) Weltvogelpark
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: 11 beteiligte EAZA-Institutionen
Stand: www.zoodirektoren.de am 31.12.2012: 17 europäische Zoos, darunter 3 VDZ-Zoos

Schwarzstorch, lat. Ciconia nigra,
Start/Beginn: 1996: ESB-Zuchtbuchinhaber: Lodz (oder nun Zoo Warschau (europäische Zuchtprogramm (EEP – EAZA Ex-situ Programme)))
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: 66 beteiligte EAZA-Institutionen und 38 Nicht-EAZA- Institutionen

Abdimstorch (oder Regenstorch), lat. Ciconia abdimi
Start/Beginn: 2002: ESB-Zuchtbuchinhaber: London
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: 12 beteiligte EAZA-Institutionen

Sattelstorch (oder Afrika-Sattelstorch), lat. Ephippiorhynchus senegalensis
Start/Beginn: 2001: ESB-Zuchtbuchinhaber: Twycross
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: 24 beteiligte EAZA-Institutionen und 1 Nicht-EAZA- Institutionen
Register befindet sich „im französischen Villar les Dombes
Die europäische Erstzucht des Sattelstorchs gelang dem Tierpark Cottbus im Jahr 2012 (Verein der Förderer und Freunde des Tierpark Cottbus e.V.: „Marabu“ (1/2013)).

Marabu (oder Afrika-Marabu), lat. Leptoptilos crumeniferus
Start/Beginn: 2002: ESB-Zuchtbuchinhaber: (früher: Fuengirola?) Weltvogelpark
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: 86 beteiligte EAZA-Institutionen und 17 Nicht-EAZA- Institutionen
Stand: www.zoodirektoren.de am 31.12.2012: 129 europäische Zoos, darunter 28 VDZ-Zoos

Sundamarabu (oder Sunda-Marabu oder Kleiner Adjutant), lat. Leptoptilos javanicus
Zuchtbuch/Zuchtbuchinhaber?
Die europäische Erstzucht des Sunda-Marabu gelang dem Tierpark Cottbus im Jahr 2006 (Verein der Förderer und Freunde des Tierpark Cottbus e.V.: „Marabu“ (1/2013)).

Nimmersatt (oder Afrika-Nimmersatt), lat. Mycteria ibis,
Start/Beginn: ?: ESB-Zuchtbuchinhaber: Fuengirola
Stand: EAZA Jahrbuch 2007/2008: ? beteiligte EAZA-Institutionen

Die Welterstzucht des Silberklaffstochs (oder Indien-Klaffschnabels) gelang dem Weltvogelpark (früher: Vogelpark Walsrode) im Jahr 2000 („Vogelpark Walsrode“ (als „Parkguide“ ab Auflage 36 bezeichnet), 31.+33.+36.+37.+40. Auflage).

Die europäische Erstzucht des Glanzklaffschnabels (oder Mohrenklaffstorchs oder Afrika-Klaffschnabels) gelang dem Weltvogelpark (früher: Vogelpark Walsrode) im Jahr 1998 („Vogelpark Walsrode“ (als „Parkguide“ ab Auflage 36 bezeichnet), 31.+33.+36.+37.+40. Auflage).

 

09.02.06. Internationaler Geierjahrestag oder Welt-Geier-Tag (International Vulture Awareness Day)
Der jeweils erste Samstag im September wurde 2009 zum Internationalen Geierjahrestag oder Welt-Geier-Tag erklärt (The Hawk Conservancy Trust: www.hawk-conservancy.org; www.vultureday.org (ENGLISCH)).

Zu den weltweiten Teilnehmern, die sich jedes Jahr auf der Webseite www.vultureday.org auflisten lassen können, zähl(t)en auch der Zoo Dresden (2016), der Allwetterzoo Münster (2017 ff.), der Tierpark Bochum (2018), der Zoo Stuttgart (Wilhelma; 2019, 2022, 2023), der Weltvogelpark (2023), die mit Aktionen und Informationen über die Geier und den Schutz der Geier aufmerksam machen.

 

09.02.07. Vogel / Tier des Jahres
Die Vögel des Jahres schaffen es auf die Titelseiten der ornithologischen Fachpresse, die sie mit entsprechenden Beiträgen mit dem aktuellen Wissensstand vorstellt. Vom Naturschutzbund NABU, auch vom LBV, sind zum "Vogel des Jahres" bezüglich der Greifvögel und Eulen gewählt worden: www.vogel-des-jahres.de:

Wanderfalke (1971)
Steinkauz (1972)
Schleiereule (1977)
Rotmilan (2000,
www.rotmilan.de

Das nachfolgende Foto wurde im Zoo Vivarium Darmstadt aufgenommen und zeigt die Titelseite des EEP-Jahrbuchs 1991-1992.

Uhu (2005)                                                                                   .

Turmfalke (2007)                                                                                  .

Habicht (2015)                                                                                   .

Waldkauz (2017)                                                                            .

Von der schweizer Organisation Pro Natura (www.pronatura.ch) wird seit 1998 das Tier des Jahres gewählt:
Jahr: 2001 Steinadler

In Ungarn zum Vogel des Jahres gewählt
Jahr 2020: Waldohreule (FALKE 10/2020)

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